Das Internetportal der tschechischen Zeitung "Lidové Noviny" veröffentlichte am 19.8.2009 einen Beitrag des Senators Jirí Oberfalzer, der einer Gruppe von Senatoren angehört, die die Ratifikation der Lisabon-Vertrages in der vorliegenden Form verhindern wollen. Insbesondere die darin vorgesehene "vereinfachte" Übernahme weiterer EU-Gesetze durch EU-Mitglieder ist verfassungstechnisch zu beanstanden.
Die SZ berichtete schon am 12.5.09 über die Absicht dieser Senatorengruppe den Vertrag als Ganzes überprüfen zu lassen, der vorliegende Bericht modifiziert und konkretisiert diese Absicht jedoch in einer für deutsche Leser sehr vertrauten Weise.
Der Artikel trägt den Titel "Inspiriert vom Verfassungsgericht der BRD" und ich habe versucht wesentliche Teile davon zu übersetzen, da ich noch keinen entsprechenden Bericht in deutschen Medien finden konnte. Ich bitte also großmütig über die enthaltenen Holprigkeiten hinwegzusehen ;-) Das Einverständnis des H.Oberfalzer habe ich eingeholt.
Zitat von Jiri Oberfalzer in Lidové Noviny vom 19.8.09 Inspiriert vom Verfassungsgericht der BRD
Eine Gruppe von Senatoren wird zunächst die Verfassungsmäßigkeit des tschechischen Begleitgesetzes zum LV (Lissabon Vertrag) prüfen lassen, das beide Parlamentskammern betrifft.
Der Sinn des Begleitgesetzes ist es, die Übertragung nationaler Kompetenzen an die EU zu regeln. Aus der Sicht der Senatoren ist dieses Gesetz mangelhaft und ermöglicht es de facto und auch de jure, daß eine einfache Mehrheit der Abgeordneten in der Lage wäre, weitere Teile der nationalen Souveränität nach Brüssel zu übertragen. Solche Kompetenzübertragungen haben (aber) einen direkten Niederschlag auf die verfassungsmässige Ordnung der CR und die Parlamente sollten darüber daher mit Verfassungsmehrheit entscheiden.
Die Senatoren wollen noch vor der eigentlichen Verfassungsklage bezüglich des LV selbst dem Verfassungsgericht die Gelegenheit geben, zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen, zu welchen das deutsche Verfassungsgericht gelangte.
Dieses hat die Ratifikation des LV nur unter der Bedingung für zulässig erachtet, wenn u.A. zuvor gesetzlich sichergestellt ist, daß über die (weitere) Integration im Rahmen der EU auf dem Boden des deutschen Parlamentes entschieden wird.
(Es folgt eine detaillierte Beschreibung weiterer, durch das deutsche Verfassungsgericht angemahnten Änderungen. - Anm.d.Übersetzers)
Das Fazit des deutschen Verfassungsgerichtes, das der LV nicht mit der deutschen Verfassung kollidiert, sofern die durch das Verfassungsgericht definierten Bedingungen eingehalten werden, kann auch umgekehrt interpretiert werden: daß der LV nicht im Einklang mit der Verfassung ist, sofern es nicht zu einer Anpassung der bestehenden Gesetze kommt. Diese Interpretation stützt auch die Tatsache, daß bis zur Umsetzung der geforderten Änderungen das Verfassungsgericht die Ratifikation verboten hat.
Was empfiehlt die Gruppe der Senatoren? Alle diese Tatsachen führen zu dem Ergebnis, daß es erforderlich ist, die Interessen der CR mindestens so gründlich abzusichern. Die Verfassungsbeschwerde schlägt vor, daß das Einverständnis mit einer allgemeinen oder speziellen "Passarelle" mit der Verfassungsmehrheit bestätigt werden muß und daß das Nichteinhalten der im LV vorgesehenen Frist als Ablehnung gewertet werden muß. (Nicht umgekehrt, wie es der LV vorsieht.)
Die Verfassungsbeschwerde empfiehlt auch, daß das Verfassungsgericht für sich das Recht einfordert, die Verfassungsmäßigkeit der europäischen Legislative mit unserer Verfassungsordnung autonom zu prüfen, also auch ohne Rücksicht auf eine möglicherweise abweichende Auslegung des europäischen Gerichtshofes.
Die neue Verfassungsbeschwerde empfiehlt schließlich auch, daß das Verfassungsgericht die Umsetzung der erforderlichen gesetzlichen Anpassungen als Bedingung der Ratifikation des LV einfordert. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Vorgehen und die Beschlüsse des tschechischen und des deutschen Verfassungsgerichtes traditionell vergleichbar sind, hoffen die Autoren der Beschwerde, daß diese erfolgreich sein wird.
Die Gruppe der Senatoren hat jedoch auch weiter die Absicht, den kompletten LV vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die Beschwerde bezüglich der Begleitgesetze reichen sie jedoch schon zuvor ein. Sofern es damit gelingen würde die halbherzige Anpassung der Begleitgesetze zu korrigieren und eine wirksame Kontrolle der Übertragung nationalen Kompetenzen an die EU-Kompetenzen zu erreichen, wäre die Klärung der Verfassungsmäßigkeit des LV selbst wesentlich einfacher.
Auf der Webseite des H. Oberfalzer findet sich auch der Hinweis, daß er den Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek an der Uni in Freiburg konsultiert hat, der der Autor der theoretischen Grundlagen der Gauweiler - Verfassungsbeschwerde ist. Dieser hat der tschechischen Senatorengruppe auch seine weitere Unterstützung zugesagt.
Möge es nützen. Und möge sich allmählich herumsprechen, daß diejenigen, die gegen den Brüsseler Zentralismus sind, deshalb keine "Europagegner" sind, sondern daß sie - daß wir - die europäische Tradition des Regionalismus und der Subsidiarität besser repräsentieren als die Technokraten, die am liebsten die Länder Europas zu Provinzen machen würden, mit einem Präfekten nach dem Vorbild des alten Rom an der Spitze.
Die Gruppe der siebzehn tschechischen Senatoren hat die oben beschriebene vom BVerfG inspirierte Verfassungsbeschwerde gegen das tschechische Lissabon - Begleitgesetz heute dem Verfassungsgericht in Brünn (Brno) übergeben.
Die Verfasungsbeschwerde der tschechischen Senatoren gegen das dazugehörige Begleitgesetzt ist heute vom Verfassungsgericht in Brünn zurückgewiesen worden, eine Würdigung der darin enthalteten Argumentation fand nicht statt. Als Begründung wurde zunächst mitgeteilt, daß der Vorgang offensichtlich nicht verfassungsrechtlich relevant sei, eine ausführliche Begründung ist noch nicht verfügbar.
Damit ist im Zusammenhang mit dem Lissabonvertrag nur noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig, diese wurde von der gleiche Senatorengruppe etwas vier Wochen nach der eben abgelehnten eingereicht, sie richtet sich gegen den Lissabonvertrag als Ganzes. (Bisher wurden immer nur einzelne Elemente des Vertrages behandelt.)
Ich möchte es heute nicht weiter kommentieren, es würde nicht zu dem hier gepflegten sachlichen Ton passen.
ist es nicht schlimm genug, daß unsere Hoffnungen nun auf den tschechischen Schultern liegt? Von 27 Staaten sind noch 2 übrig. Polen wird sich wohl auch fügen. Ich hoffe, daß hier noch etwas bewegt werden kann. Ich wünschte mir, der ursprüngliche Gedanke eines vereinten Europa käme wieder mehr zum tragen, stattdessen werden wir mit Bürokratie und Entmündigung überschüttet. Da könnte man zum EU-Gegner werden. Der bisherige Vertrag erlaubt ja auch nicht, mehr als die bisherigen 27 Staaten aufzunehmen. Allein deshalb ist es den Machern so wichtig, den Vertrag endlich unter Dach und Fach zu haben.
Die relativ vertrauenswürdige Zeitung "Lidové noviny" gab eine interessante Meinungsumfrage in Auftrag, mit der Hauptfrage
"Sind Sie mit dem Vorgehen von Vaclav Klaus einverstanden, der einen Vertragszusatz (zum Lissabonvetrag) fordert?"
Die Ergebnisse:
- bestimmt einverstanden: 33,5% - eher einverstanden: 32,3% - bestimmt nicht einverstanden: 11,5% - eher nicht einverstanden: 17,6% - keine Ahnung: 5,1&
Man muß dabei allerdings sehen, daß es sich bei den Befürwortern um ein breites Spektrum handelt: vom Gegner der gutmenschlichen Zentralisierungsbemühungen der gegenwärtigen EU-Administration bis zum Nationalisten sind bei dieser Fragestellung alle vertreten. Für Klaus, der in Tschechien im Mittelpunkt einer sehr aufgeheizten Diskussion steht und in den Medien z.T. extrem diffamiert und beschimpft wird, ist dies natürlich trotzdem eine sehr wichtige Unterstützung.
Ungelt
(
gelöscht
)
Beiträge:
27.10.2009 16:14
#7 Aktualisierung - Vertagung der mündlichen Verhandlung des VG
Die letzte noch laufende tschechische Verfassungsbeschwerde mit Bezug zum EU-Lissabonvertrag wurde heute mündlich verhandelt. Die bereits erwartete Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen, die mündliche Verhandlung wird am 3.November fortgesetzt.
Zitat von UngeltDie relativ vertrauenswürdige Zeitung "Lidové noviny" gab eine interessante Meinungsumfrage in Auftrag, mit der Hauptfrage "Sind Sie mit dem Vorgehen von Vaclav Klaus einverstanden, der einen Vertragszusatz (zum Lissabonvetrag) fordert?" Die Ergebnisse: - bestimmt einverstanden: 33,5% - eher einverstanden: 32,3% - bestimmt nicht einverstanden: 11,5% - eher nicht einverstanden: 17,6% - keine Ahnung: 5,1& Man muß dabei allerdings sehen, daß es sich bei den Befürwortern um ein breites Spektrum handelt: vom Gegner der gutmenschlichen Zentralisierungsbemühungen der gegenwärtigen EU-Administration bis zum Nationalisten sind bei dieser Fragestellung alle vertreten. Für Klaus, der in Tschechien im Mittelpunkt einer sehr aufgeheizten Diskussion steht und in den Medien z.T. extrem diffamiert und beschimpft wird, ist dies natürlich trotzdem eine sehr wichtige Unterstützung.
Ist das Ihrer Meinung nach als generelles Votum für Klaus-Lissabon-Kurs zu werten? Oder bezieht sich die Umfrage auf seinen Einsatz für die Verteidigung geltender Unrechtsdekrete?
(Deutschland hatte bereits im Juni 2006 den Auftrag erhalten, einen Fahrplan für eine Vertragsreform zu erarbeiten. Bis zur Wahl des Europäischen Parlaments im Jahre 2009 soll ein neuer Vertrag von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert sein. Nur so kann die EU auch mit mehr als 27 Mitgliedsstaaten effizient handeln.)
Die Tschechen wurden jedenfalls, soweit mir bekannt ist, im Vorfeld der Ratifizierung der LV durch das Parlament auch mit dem Hinweis konfrontiert, daß der Beitritt Kroatiens, den die Tschechen befürworten, ohne den LV nicht möglich sein wird.
Zitat von UngeltDie relativ vertrauenswürdige Zeitung "Lidové noviny" gab eine interessante Meinungsumfrage in Auftrag, mit der Hauptfrage "Sind Sie mit dem Vorgehen von Vaclav Klaus einverstanden, der einen Vertragszusatz (zum Lissabonvetrag) fordert?" Die Ergebnisse: - bestimmt einverstanden: 33,5% - eher einverstanden: 32,3% - bestimmt nicht einverstanden: 11,5% - eher nicht einverstanden: 17,6% - keine Ahnung: 5,1& Man muß dabei allerdings sehen, daß es sich bei den Befürwortern um ein breites Spektrum handelt: vom Gegner der gutmenschlichen Zentralisierungsbemühungen der gegenwärtigen EU-Administration bis zum Nationalisten sind bei dieser Fragestellung alle vertreten. Für Klaus, der in Tschechien im Mittelpunkt einer sehr aufgeheizten Diskussion steht und in den Medien z.T. extrem diffamiert und beschimpft wird, ist dies natürlich trotzdem eine sehr wichtige Unterstützung.
Ist das Ihrer Meinung nach als generelles Votum für Klaus-Lissabon-Kurs zu werten? Oder bezieht sich die Umfrage auf seinen Einsatz für die Verteidigung geltender Unrechtsdekrete?
Ich habe versucht es durch die Formulierung "vom Gegner der gutmenschlichen Zentralisierungsbemühungen der gegenwärtigen EU-Administration bis zum Nationalisten sind bei dieser Fragestellung alle vertreten." zu erklären. Darunter sind sicher auch Leute, die gegenwärtig in ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten eine Chata auf einem Grundstück haben, das Vertriebenen gehörte, und die Angst vor Ansprüchen der Alteigentümer haben.
Da sie aber den eher polemischen Begriff "Unrechtsdekrete" verwenden - wären Sie für die Rückabwicklung der ganzen Angelegenheit bis zum 9.5.1945? Oder zum 15.03.1939? Oder zum 19.09.1938? Mir ist klar, daß sehr viele absolut unschuldige Leute von der Vertreibung 1945 betroffen waren, aber wo gab es diese unschuldigen Leute im Zusammenhang mit dem Krieg denn nicht?
In Antwort auf:Der bisherige Vertrag erlaubt ja auch nicht, mehr als die bisherigen 27 Staaten aufzunehmen.
Wo steht das?
Z.B. hier (Deutschland hatte bereits im Juni 2006 den Auftrag erhalten, einen Fahrplan für eine Vertragsreform zu erarbeiten. Bis zur Wahl des Europäischen Parlaments im Jahre 2009 soll ein neuer Vertrag von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert sein. Nur so kann die EU auch mit mehr als 27 Mitgliedsstaaten effizient handeln.) Die Tschechen wurden jedenfalls, soweit mir bekannt ist, im Vorfeld der Ratifizierung der LV durch das Parlament auch mit dem Hinweis konfrontiert, daß der Beitritt Kroatiens, den die Tschechen befürworten, ohne den LV nicht möglich sein wird.
Erlaubt wäre es nach dem bisherigen Vertrag allerdings schon. Es ist ein politisches Argument, das meines Wissens zuerst Sarkozy nach dem ersten irischen Referendum auf den Tisch gebracht hat.
Zitat von UngeltDie relativ vertrauenswürdige Zeitung "Lidové noviny" gab eine interessante Meinungsumfrage in Auftrag, mit der Hauptfrage "Sind Sie mit dem Vorgehen von Vaclav Klaus einverstanden, der einen Vertragszusatz (zum Lissabonvetrag) fordert?" Die Ergebnisse: - bestimmt einverstanden: 33,5% - eher einverstanden: 32,3% - bestimmt nicht einverstanden: 11,5% - eher nicht einverstanden: 17,6% - keine Ahnung: 5,1& Man muß dabei allerdings sehen, daß es sich bei den Befürwortern um ein breites Spektrum handelt: vom Gegner der gutmenschlichen Zentralisierungsbemühungen der gegenwärtigen EU-Administration bis zum Nationalisten sind bei dieser Fragestellung alle vertreten. Für Klaus, der in Tschechien im Mittelpunkt einer sehr aufgeheizten Diskussion steht und in den Medien z.T. extrem diffamiert und beschimpft wird, ist dies natürlich trotzdem eine sehr wichtige Unterstützung.
Ist das Ihrer Meinung nach als generelles Votum für Klaus-Lissabon-Kurs zu werten? Oder bezieht sich die Umfrage auf seinen Einsatz für die Verteidigung geltender Unrechtsdekrete?
Ich habe versucht es durch die Formulierung "vom Gegner der gutmenschlichen Zentralisierungsbemühungen der gegenwärtigen EU-Administration bis zum Nationalisten sind bei dieser Fragestellung alle vertreten." zu erklären. Darunter sind sicher auch Leute, die gegenwärtig in ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten eine Chata auf einem Grundstück haben, das Vertriebenen gehörte, und die Angst vor Ansprüchen der Alteigentümer haben. Da sie aber den eher polemischen Begriff "Unrechtsdekrete" verwenden - wären Sie für die Rückabwicklung der ganzen Angelegenheit bis zum 9.5.1945? Oder zum 15.03.1939? Oder zum 19.09.1938? Mir ist klar, daß sehr viele absolut unschuldige Leute von der Vertreibung 1945 betroffen waren, aber wo gab es diese unschuldigen Leute im Zusammenhang mit dem Krieg denn nicht?
Im Übrigen geht es doch gar nicht mehr wirklich um Restituierung geraubten Eigentums und geraubter Heimat. Irritierend ist vielmehr, dass das "Schuldbewusstsein" auf tschechischer Seite in Momenten wie dem jetzigen nicht gerade ausgeprägt erscheint. Aber gut, fangen wir diese Diskussion am besten gar nicht an, auch wenn es schon traurig ist, wenn oftmals der "deutsche Anteil" an der böhmischen und mährischen Geschichte ausgeblendet oder auf angebliche "Kolonisierung" verdichtet wird.
Zitat von FTT_2.0Erlaubt wäre es nach dem bisherigen Vertrag allerdings schon. Es ist ein politisches Argument, das meines Wissens zuerst Sarkozy nach dem ersten irischen Referendum auf den Tisch gebracht hat.
So sehe ich es auch, wenn sich aber z.B.Frankreich aus politischen Gründen querstellt, ist es in der Auswirkung das gleiche.
Zitat von FTT_2.0"Unrechtsdekrete" mag polemisch sein, falsch ist es sicherlich nicht.
Gut, ich schlage "Ungerechtsdekrete" als Kompromissformel vor
Zitat von FTT_2.0Im Übrigen geht es doch gar nicht mehr wirklich um Restituierung geraubten Eigentums und geraubter Heimat.
Die Heimat ist wohl nicht restituierbar, beim Eigentum wäre ich mir nicht so sicher. In Tschechien tobt zu diesem Thema jetzt natürlich wieder eine heftige Diskussion. Ich bin juristisch ein totaler Laie, aber ich denke doch, daß daß der Spruch vom "Gericht und der hohen See" vor dem EuGH doppelt gültig sein dürfte.
Zitat von FTT_2.0Irritierend ist vielmehr, dass das "Schuldbewusstsein" auf tschechischer Seite in Momenten wie dem jetzigen nicht gerade ausgeprägt erscheint.
Als Havel kurz nach der Revolution (ich glaube in Passau) als Erster eine Art Entschuldigung aussprach, bekam er zuhause dafür jede Menge Prügel und hier sind, glaube ich, gleich Stimmen laut geworden, die von Entschädigung sprachen. Daraus zogen manche wohl den Schluß "Enschuldigung = Schuld = Entschädigung") Sie befürchten einfach, daß wirtschaftliche und politische Macht nicht ohne Auswirkung auf Gerichtsurteile bleibt, und so falsch ist diese Einschätzung auch wieder nicht.
Zitat von FTT_2.0Aber gut, fangen wir diese Diskussion am besten gar nicht an, auch wenn es schon traurig ist, wenn oftmals der "deutsche Anteil" an der böhmischen und mährischen Geschichte ausgeblendet oder auf angebliche "Kolonisierung" verdichtet wird.
Ich habe gegen eine Diskussion zu diesem Thema generell nichts einzuwenden, es gibt allerdings auf beiden Seiten des Böhmerwaldes "Meinungsträger", mit denen ich nicht diskutieren möchte. Der deutsche Anteil an der böhmischen und mährischen Geschichte kann natürlich nicht hoch genug eingeschätzt werden und dies wird dort auch, glaube ich, zunehmend so gesehen. Zu meiner Zeit wurde dort natürlich ein sehr einseitiges und übles Bild in den Schulen vermittelt, das bleibt in den Köpfen hängen.
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