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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 14 Antworten
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Nola Offline



Beiträge: 1.719

06.03.2015 13:03
Das Urteil Antworten



Zitat
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-deutschland-international/keine-gnade-leipziger-graffiti-sprayer-bekommen-pruegelstrafe-in-singapur/r-polizeiticker-deutschland-international-a-277496.html

Singapur. Zwei Männer aus Leipzig müssen sich in Singapur der Prügelstrafe unterziehen. Ein Richter verurteilte sie am Donnerstag wegen Vandalismus zu neun Monaten Haft und drei Stockschlägen. Die beiden waren im November in ein U-Bahn-Depot eingedrungen und hatten einen Waggon mit Graffiti besprüht. Die Strafe sei auch als Abschreckung für andere gedacht, sagte Richter Liew Thiam Leng.



Ein Aufschrei in unseren Medien und vorneweg die Tagesschau.

Zitat


http://www.tagesschau.de/ausland/graffiti-107.html

Neun Monate Haft und Stockschläge - das Urteil gegen zwei Leipziger, die in Singapur einen Waggon mit Graffiti besprüht hatten, klingt hart. Doch das Strafmaß sei in dem Stadtstaat zu erwarten gewesen, meint sogar der Anwalt der Männer.

Von Udo Schmidt, ARD-Hörfunkstudio Südostasien

In Fußfesseln und Handschellen wurden die beiden jungen Leipziger in den Gerichtssaal am Rande von Singapurs Chinatown geführt. Es tue ihnen alles unendlich leid, erklärten sie, dies sei der schwärzeste Tag ihres Lebens, sie hätten jetzt ihre Lektion gelernt.




"Das Urteil ist für deutsche Verhältnisse streng, aber es liegt im Rahmen dessen, was nach Singapurer Gesetzen zu erwarten war", sagt Rüdiger Ackermann, der deutsche Anwalt der beiden. "Wir haben uns allerdings aufgrund des sehr emotional vorgetragenen Reuebekenntnisses der beiden ein milderes Urteil erhofft."

Ah ja, mit der Reue ist's ja so eine Sache. Nachdem die Täter seit November in Untersuchungshaft des Changi-Gefängnis sitzen, welches sich im Osten der Hauptinsel Singapurs auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers befindet, verwundert dieses Reuebekenntnis nicht.

Nichtsdestotrotz steht aber die "eigentliche Strafe" noch bevor, Drei Stockhiebe mit einem Rohrstock vermutlich aus Bambus werden vor Mithäftlingen und Wärtern bei heruntergelassener Hose auf dem Po der Delinquenten ausgeführt.
Das soll, auch bei der "geringen" Anzahl, sehr schmerzhaft sein.

So und jetzt? Überwiegende Bürgerkommentare der Berichterstattungen, soweit noch zugelassen (Tagesschau hat schon dicht gemacht) zeigen sich solidarisch mit einem für unsere Justiz und unser GG unannehmbaren Urteil. Wieso?

Nachdem der Schutz des Eigentums und egal dabei, wessen Eigentum, in Deutschland immer mehr zum Kavaliersdelikt verkommt, der dem Betroffenen aber viel Geld kostet, genießen viele dieser betroffenen Bürger offenkundig eine massive Strafe gegen solche Vergehen. Abgefackelte Autos oder die unsäglichen Schmierereien, die, weil man dessen nicht mehr "Herr" werden kann kurzerhand als Kunst bezeichnet werden und die obligatorischen Steinewerfer in jedes Schaufenster, welche den Straßenzug einer Demonstration säumen. Man könnte Seitenweise aufführen was in diesen blühenden Landen ohne Folgen für die Verursacher möglich ist.

Ich will auch nicht wieder mit "Eltern haften für ihre Kinder" anfangen, weil oft seitens der Eltern weder Geld noch Haftpflichtversicherung vorhanden sind. Was bedeutet, die Solidargemeinschaft des Steuerzahlers muß auch diesen Quatsch noch mit bezahlen. Wir haben uns so sehr daran gewöhnt für das EU-Bankenwunschkonzert Milliarden hinzublättern, das uns eine Restaurierung öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen etc nur noch wie Peanuts vorkommen. Allein, die betroffene Privatperson zahlt ihren Schaden selbst, bzw. verläßt danach gefährdete Bezirke und hofft in Kleinkleckersdorf unbehelligt zu bleiben. Wenn man dann auch noch Selbständig war, ist's mit Geschäft und Broterwerb vorbei. Aber, das ist das Gute, jeder darf bei Erfüllung von Auflagen zum Bio-Bauern werden, das geht auch in Kleinkleckersdorf, reicht zumindest für den Eigenbedarf, soweit er dann nicht auf Hartz IV angerechnet wird.

♥lich Nola

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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

Paul Offline




Beiträge: 1.285

06.03.2015 14:36
#2 RE: Das Urteil Antworten

Liebe Nola,
Ihr Hinweis auf die verhängte Strafe, regt mich sofort zu einer Grundsatzdebatte über den Sinn und Zweck von Strafen im deutschen Strafrecht an.
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Eckpunkte sind:
- Harte Strafen bewirken nichts. Also keine Abschreckung.
- Angemessene (eher milde) Strafen sollen erzieherisch wirken und dadurch strafverhindernd wirken.

Letzteres scheint wohl die gegenwärtig vorherrschende Meinung zu sein.

Nur bei Ordnungswidrigkeiten (die gehören auch zum Strafrecht*) bei Autofahrern ist man wohl anderer Meinung. Hier sollen immer härtere Strafen den Autofahrer zur Vernunft bringen.

Ich lasse es mal bei diesen Anregungen, weil ich nicht weiß, ob Sie diese Diskussion wollten? Wenn Sie es wollen, dazu habe ich noch mehr.

Einstweilen mal, wenn Sie möchten, zum Einlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_%28Deutschland%29

Zitat
Als Strafrecht bezeichnet man im Recht Deutschlands ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen Verhalten gebracht werden. Das Strafrecht ist ein methodisch selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.



LG, Paul
*

Zitat
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn,


Wiki a.a.O.

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JE SUIS JUIF

Nola Offline



Beiträge: 1.719

06.03.2015 15:25
#3 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #2
Liebe Nola,
Ihr Hinweis auf die verhängte Strafe, regt mich sofort zu einer Grundsatzdebatte über den Sinn und Zweck von Strafen im deutschen Strafrecht an.
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Eckpunkte sind:
- Harte Strafen bewirken nichts. Also keine Abschreckung.
- Angemessene (eher milde) Strafen sollen erzieherisch wirken und dadurch strafverhindernd wirken.

Letzteres scheint wohl die gegenwärtig vorherrschende Meinung zu sein.


Ja, vor allem aber bei den Juristen. Dem Bürger selbst gefällt überhaupt nicht, was derzeit Kriminelle Banden sich erlauben und in Anbetracht der Wiederholungstaten, die vom Richter mit einem Du-Du-Fingerwedel nach Hause geschickt werden auf Bewährung.

Zitat

Nur bei Ordnungswidrigkeiten (die gehören auch zum Strafrecht*) bei Autofahrern ist man wohl anderer Meinung. Hier sollen immer härtere Strafen den Autofahrer zur Vernunft bringen.



Jaaaaaaaaa, da hängt doch mittlerweile ein ganz schönes Geschäftsmodell dran. Der TüV aber auch andere Institutionen verdienen nicht schlecht, je frühzeitiger der "ruchlose Autofahrer" für seine Vergehen bestraft bzw kostenpflichtig geschult oder kostenpflichtig verwarnt wird.

Zitat

Ich lasse es mal bei diesen Anregungen, weil ich nicht weiß, ob Sie diese Diskussion wollten? Wenn Du es willst, dazu habe ich noch mehr.



Doch, lieber Paul, genau diese Diskussion.

♥lich Nola

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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.261

06.03.2015 15:44
#4 RE: Das Urteil Antworten

___________________
Kommunismus mordet.
Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.

Paul Offline




Beiträge: 1.285

06.03.2015 16:56
#5 RE: Das Urteil Antworten

Liebe Nola,
wir sind einer Meinung.

Aber steigen wir mal in die Theorie ein:
Das geht für den Anfang hier schon mal ganz gut.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzweckt...inigungstheorie

Zitat
Die Strafzwecktheorien beschäftigen sich mit der Legitimation und dem Sinn und Zweck (staatlichen) Strafens. Man unterscheidet zwei Arten von Strafzwecktheorien: absolute und relative Theorien. Im deutschen Strafrecht werden beide Strafzwecktheorien unter der Bezeichnung „Vereinigungstheorie“ berücksichtigt



Das ist von der Theorie her schon mal recht einleuchtend.

Die Probleme ergeben sich m.E. durch die Praxis.

Da der mentale und kulturelle Hintergrund in den einzelnen Ländern und Kontinenten sehr unterschiedlich ist, kann man aus den Erfahrungen in anderen Ländern nur bedingt lernen.
Jedes Land, jeder Kulturkreis muss eine je eigene Lösung finden.

Daraus kann sich ergeben, das die in Singapur verhängte Strafe für die dortigen Bewohner durchaus das richtige Mittel ist, um entsprechende Straftaten zu verhindern bzw. einzuschränken, während wir dies als völlig unangemessen ansehen und es sicherlich auch in Deutschland zur Aufrechterhaltung der Ordnung nicht nötig ist derartige Strafen zu übernehmen.

Jeder, der ins Ausland fährt tut gut daran sich über die dortigen Sitten und Gebräuche zu informieren. Jeder nachträgliche "Aufschrei" ist fehl am Platz. So wie eine unangemessene Beurteilung unserer Rechtspraxis von Außen von uns zurückgewiesen würde, so wird auch unsere Kritik als unangemessen empfunden. Sie ist es auch.

Zurück zu uns.
Bei uns ist die theoretische Durchdringung des Themas sehr plausibel und nachvollziehbar.
Leider entspricht die allgemein wahrgenommene Praxis nicht diesem Anspruch.

Der grundsätzliche Nachteil ist, dass zwischen Tatausführung und Verurteilung eine zu lange Zeit vergeht. Es kann nicht sein, dass zwischen Tatbegehung und Gerichtsurteil Monate oder sogar Jahre vergehen. Ich meine jetzt solche Taten, bei denen der Täter auf frischer Tat ertappt wird, es keine Beweisschwierigkeiten gibt. Damit meine ich den Bereich der sog. Kleinkriminalität, überwiegend Eigentumsdelikte, Drogenhandel und Körperverletzungen.
Der Idealfall wäre: Am Morgen die Tat - am Abend der Knast.
Dann aber such konsequent und ohne Bewährung. Ich setze also auf die abschreckende Wirkung. Was sich derzeit in diesem Bereich abspielt ist für mich nicht nachvollziehbar.
Bewährungsstrafen sollten die absolute Ausnahme sein und nur unter Anlegung wirklich strenger Maßstäbe verhängt werden.

Es kann nicht sein, dass, wie zur Zeit, bestimmte Kriminelle sich über unsere Gerichtsbarkeit lustig machen.

LG, Paul

___________________________
JE SUIS JUIF

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 13.568

06.03.2015 17:52
#6 RE: Das Urteil Antworten

Die USA sind durch den gleichen (medialen) Prozess gegangen, als der 19-jährige Michael P. Fay 4 Stockschläge wegen Vandalismus & dem Taggen von U-Bahnen erhielt.

http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_P._Fay

wobei den Meinungspolls zufolge der größere Anteil der Amerikaner durchaus Verständnis für den dort üblichen handfesteren Umgang mit verhaltensoriginellen Jugendlichen zeigte.

Zitat
Public opinion polls were divided, but mostly supportive of Fay's punishment.[18] A significant number of Americans were in favor of the caning, claiming that Singapore had a right to use corporal punishment and that the United States did not mete out severe enough punishment to its own juvenile offenders.[19] Others pointed out that once Americans go abroad, they are subject to the laws and penal codes of the country they visit.[20] The Singapore Embassy received "a flood of letters" from Americans strongly supporting Fay's punishment, and some polls showed a majority of Americans favored it.



2010 war dann die Schweiz an der Reihe, als Oliver Fricker schmerzhaft erfahren mußte, daß man in Singapur an einem bedauerlich imperialistischen Verständnis ("Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen - eine Strafe, die noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft stammt") von Kunstfreiheit festhält:

"Singapur: Prügelstrafe für Schweizer Graffiti-Künstler"


PS/OT: Das mit dem "Künstler" dürfte völlig unironisch gemeint gewesen sein. Ich bin vor einiger Zeit mal die Kunschtabteilung unserer recht unfangreichen Stadtbibliothek durchgegangen & mußte feststellen, daß innert der letzten 5 Jahre gefühlte zwei Drittel des Bestandes über Alte Kunst (d.h. bis zum Ende des Klassischen Moderne) magaziniert oder gleich ganz entsorgt worden waren (gibt erfreulich freie Regalmeter), während die Bildbände, die seit ca. 2006/2007 angeschafft worden waren, ausnahmslos beschmierten Wänden oder zerstochener Haut gewidmet waren. Früher war 1 Zeitgenosse, der weder Zeitung las noch Bibliotheken besuchte, ein Banause; heute ist das Gegenteil des Fall.

Nola Offline



Beiträge: 1.719

07.03.2015 09:41
#7 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #5
Liebe Nola,
wir sind einer Meinung.


Ja ich denke schon lieber Paul. Eigentlich wollte ich gestern noch antworten und aus dem "Ende der Geduld" von Kirsten Heisig zitieren und schon war ich für Stunden im Buch verschwunden.

Man muß es als ganzes gelesen haben, einzelne Zitate sind bekannt, aber der Zusammenhang meist nicht. Nun wird im eigentlichen Thema ja auch zuvorderst die Jugendkriminalität angesprochen, aber nicht nur. Umfeld und Eltern, auch die Bildungsträger haben den größten Anteil Einfluß auf die Entwicklung von uns nachfolgenden Generationen zu nehmen.

Zitat

Aber steigen wir mal in die Theorie ein:
Das geht für den Anfang hier schon mal ganz gut.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzweckt...inigungstheorie

Die Strafzwecktheorien beschäftigen sich mit der Legitimation und dem Sinn und Zweck (staatlichen) Strafens. Man unterscheidet zwei Arten von Strafzwecktheorien: absolute und relative Theorien. Im deutschen Strafrecht werden beide Strafzwecktheorien unter der Bezeichnung „Vereinigungstheorie“ berücksichtigt

Das ist von der Theorie her schon mal recht einleuchtend.



Ja, meine Zustimmung.

Zitat

Die Probleme ergeben sich m.E. durch die Praxis.

Da der mentale und kulturelle Hintergrund in den einzelnen Ländern und Kontinenten sehr unterschiedlich ist, kann man aus den Erfahrungen in anderen Ländern nur bedingt lernen.
Jedes Land, jeder Kulturkreis muss eine je eigene Lösung finden.



Formal würde ich auch hier zustimmen, wenngleich das gewollte, zur Zeit massiv stattfindende zwanghafte mischen von Kulturen auf kleinstem Raum keine Konzepte einer einheitlichen Grund-Basis bieten kann. Genauer gesagt handelt es ja um zwei "Kulturen", oder noch besser gesagt um zweierlei Grundsätzlichkeiten die sich manifestieren in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Kairoer Erklärung der Menschenrechte. Klar eigentlich, das dementsprechend bei "kulturellen" Mehrheiten in der Gesellschaft eines Landes, die gesetzgebende Gewalt, ausführende Gewalt und Rechtsprechung der jeweils von der Staatsführung unterzeichneten Menschenrechtserklärung untergeordnet werden.

Zitat

Daraus kann sich ergeben, das die in Singapur verhängte Strafe für die dortigen Bewohner durchaus das richtige Mittel ist, um entsprechende Straftaten zu verhindern bzw. einzuschränken, während wir dies als völlig unangemessen ansehen und es sicherlich auch in Deutschland zur Aufrechterhaltung der Ordnung nicht nötig ist derartige Strafen zu übernehmen.



Das o.g. Urteil zeigt eben genau die Differenz der Rechtsprechung die sich aus vorgesagtem ergibt.

Zitat

Jeder, der ins Ausland fährt tut gut daran sich über die dortigen Sitten und Gebräuche zu informieren. Jeder nachträgliche "Aufschrei" ist fehl am Platz. So wie eine unangemessene Beurteilung unserer Rechtspraxis von Außen von uns zurückgewiesen würde, so wird auch unsere Kritik als unangemessen empfunden. Sie ist es auch.



Meines Wissens gibt es bei der Einreise eindeutige Broschüren ähnlich wie hier:

Zitat
http://www.singapur.diplo.de/Vertretung/singapur/de/01/Leben__und__Arbeiten/Willkommen__in__Singapur.html#topic113

Recht / Polizei

Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z.B. obligatorische Todesstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Cannabis). Eine weitere nicht selten verhängte Strafe für zahlreiche Delikte ist das „caning“ (Schläge mit einem Bambusstock).

Singapur legt auch besonderen Wert auf den Schutz von Personen vor Belästigungen durch andere (z.B. unerwünschte Annäherungsversuche, Beleidigungen) und auf die Hygiene öffentlicher Räume. Auf Rauchen in geschlossenen Gebäuden und Fahrstühlen, Überqueren der Straße innerhalb von 50 m Entfernung von einem Fußgängerübergang, Wegwerfen von Abfall (u.a. Zigarettenresten) auf die Straße stehen Strafen von zu 1.000 S$. Die Praxis ist jedoch den Verhältnissen in einer europäischen Stadt vergleichbar; trotzdem sollte man sich des obigen Grundsatzes bewusst sein.

Rechtsanwälte: Es gibt in Singapur neben zahlreichen lokalen Rechtsanwälten Kanzleien, in denen auch deutsche Rechtsanwälte tätig sind. Auf Anfrage stellt die Botschaft Ihnen gerne eine Liste mit in Singapur tätigen Rechtsanwaltsbüros zur Verfügung.

Singapurische Gesetzestexte finden Sie Online im Attorney-General's Chambers' Legislation Editing and Authentic Publishing System:
Singapore Statutes Online

♥lich Nola

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Zettel im August 2008

Nola Offline



Beiträge: 1.719

07.03.2015 10:06
#8 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #6
Die USA sind durch den gleichen (medialen) Prozess gegangen, als der 19-jährige Michael P. Fay 4 Stockschläge wegen Vandalismus & dem Taggen von U-Bahnen erhielt.

http://en.wikipedia.org/wiki/Michael_P._Fay

wobei den Meinungspolls zufolge der größere Anteil der Amerikaner durchaus Verständnis für den dort üblichen handfesteren Umgang mit verhaltensoriginellen Jugendlichen zeigte.

Zitat
Public opinion polls were divided, but mostly supportive of Fay's punishment.[18] A significant number of Americans were in favor of the caning, claiming that Singapore had a right to use corporal punishment and that the United States did not mete out severe enough punishment to its own juvenile offenders.[19] Others pointed out that once Americans go abroad, they are subject to the laws and penal codes of the country they visit.[20] The Singapore Embassy received "a flood of letters" from Americans strongly supporting Fay's punishment, and some polls showed a majority of Americans favored it.


2010 war dann die Schweiz an der Reihe, als Oliver Fricker schmerzhaft erfahren mußte, daß man in Singapur an einem bedauerlich imperialistischen Verständnis ("Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen - eine Strafe, die noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft stammt") von Kunstfreiheit festhält:

"Singapur: Prügelstrafe für Schweizer Graffiti-Künstler"

PS/OT: Das mit dem "Künstler" dürfte völlig unironisch gemeint gewesen sein. Ich bin vor einiger Zeit mal die Kunschtabteilung unserer recht unfangreichen Stadtbibliothek durchgegangen & mußte feststellen, daß innert der letzten 5 Jahre gefühlte zwei Drittel des Bestandes über Alte Kunst (d.h. bis zum Ende des Klassischen Moderne) magaziniert oder gleich ganz entsorgt worden waren (gibt erfreulich freie Regalmeter), während die Bildbände, die seit ca. 2006/2007 angeschafft worden waren, ausnahmslos beschmierten Wänden oder zerstochener Haut gewidmet waren. Früher war 1 Zeitgenosse, der weder Zeitung las noch Bibliotheken besuchte, ein Banause; heute ist das Gegenteil des Fall.



Da von linksgrünkarierter Politik seit Jahrzehnten nicht nur die Bürger ansich "profitieren" sondern übergreifend auch Historie "überarbeitet" wurde, so hat auch die "Kunst" neue Bewertungen und Maßstäbe erhalten. Was für ein unglaublicher Aufwand, der hier zu unserem "Wohle" betrieben wird. Mütterchen Staat kümmert sich um uns. Vertrau auf Gott, sie wird's schon richten.

♥lich Nola

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Zettel im August 2008

Nola Offline



Beiträge: 1.719

07.03.2015 10:09
#9 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #4
http://dilbert.com/strip/1994-07-13



Ich bin immer wieder erstaunt, Zitate, Witzchen und Artikel zu lesen, die 20 Jahre oder mehr zurückliegen und doch an Aktualität nichts verloren haben. Man könnte auch ganz direkt sagen, Stillstand im Lummerland.

♥lich Nola

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Zettel im August 2008

Nola Offline



Beiträge: 1.719

08.03.2015 12:45
#10 RE: Das Urteil Antworten

Zitat

Zitat Paul
(...)

Eckpunkte sind:
- Harte Strafen bewirken nichts. Also keine Abschreckung.
- Angemessene (eher milde) Strafen sollen erzieherisch wirken und dadurch strafverhindernd wirken.



Die genannten Eckpunkte würde ich noch um umstandsbedingte Fakten erweitern.

Aber zunächst mal die von Bundesinnenminister de Maizière vorgestellte polizeiliche Kriminalstatistik 2013:
Daraus ergeben sich die gefährlichsten Städte Deutschlands 1-16 für alle Delikte bezogen auf je 100.000 Einwohner:

Platz
16 Bonn 11.182
15 Halle (Saale) 11.332
14 Dresden 11.365
13 Lübeck 11.585
12 Freiburg 12.136
11 Aachen 12.795
10 Bremen 13.032
9 Magdeburg 13.261
8 Leipzig 13.526
7 Hamburg 13.724
6 Dortmund 14.078
5 Hannover 14.756
4 Düsseldorf 14.757
3 Berlin 14.908
2 Köln 15.009
1 Frankfurt 16.292


Zuoberst die Eigentumsdelikte, alleine durch Wohnungsdiebstähle ist bundesweit im vergangenen Jahr ein Versicherungsschaden von 480 Millionen Euro entstanden. Das sind noch einmal 20 Millionen Euro mehr als im Jahr 2012.

Zu den bundesweit registrierten 149.500 Fällen von Wohnungseinbruchdiebstahl wurden 17.703 Tatverdächtige ermittelt. Den 23.194 aufgeklärten Fällen konnten 17.703 Tatverdächtige zugeordnet werden. Bei 19.890
von den aufgeklärten Fällen waren die ermittelten 13.905 Tatverdächtigen bereits früher polizeilich in Erscheinung getreten. Also eine ungenügende Aufklärungsquote, wenn man bedenkt wie viele Nachbarn bei Tag und Nacht beobachten das ein Hund auf den Gehsteig pinkelt oder ein Auto falsch geparkt wurde, aber das nur am Rande.

Die vorgenannten Delikte sind ja nun nur ein Bruchteil gemessen an den Gesamtdelikten.
Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 5.961.662 Straftaten polizeilich registriert. Die
Gesamtaufklärungsquote lag mit 3.249.396 aufgeklärten Fällen im Jahr 2013 bei 54,5 %

Aber, wohin mit den Straftätern?

Zitat
http://www.blick.ch/news/politik/wegen-platzmangel-schweizer-haeftlinge-bald-in-auslaendischen-gefaengnissen-id3381692.html

«Man muss jetzt neue Lösungen finden. Die beste Lösung wäre natürlich neue Gefängnisse zu bauen. Aber das ist teuer und dauert lange. In der Zwischenzeit könnte man Häftlinge in Deutschland unterbringen», sagte Juillard dem SRF.

«Ein völlig unverständliches Signal»

Der Entscheid für den Prüfungsauftrag sei innerhalb der KKJPD heftig umstritten gewesen. „Wir geben politisch ein völlig unverständliches Signal, wenn wir sagen, wir sind nicht mehr in der Lage unseren Strafvollzug selber zu gewährleisten», sagt der St. Galler Justizdirektor Fredy Fässler. «Man sollte die ganze Übung sofort abbrechen.»

Der Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet nannte die Idee «verführerisch». In seinem Kanton gilt besonders das Gefängnis Champ-Dollon als chronisch überbelegt.



und in Deutschland?

Zitat
http://www.welt.de/politik/deutschland/article12749120/Zu-kleine-Zellen-verstossen-gegen-die-Menschenwuerde.html

Zu kleine Zellen verstoßen gegen die Menschenwürde

Wenn keine menschenwürdige Unterbringung im Gefängnis möglich ist, so das Bundesverfassungsgericht, müssen Gefangene entlassen werden.
(...)
Bei mehrfacher Belegung einer Gefängniszelle verstoße es gegen die Menschenwürde, wenn die üblichen Mindestflächen pro Gefangenen unterschritten würden und die in die Zelle integrierte Toilette nicht räumlich abgetrennt und belüftet sei. Dies könne einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen. Als übliche Mindestfläche nannte das Gericht sechs bis sieben Quadratmeter pro Gefangenem.



Ja, wie war das noch mit den 3 Stockschlägen? Freiwillige (Gutmenschen) vor. Oder doch besser die Einzimmerwohnung mit Bad und Fernseher.

edit:
http://www.bka.de/DE/Publikationen/Poliz...html?__nnn=true

♥lich Nola

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Zettel im August 2008

Paul Offline




Beiträge: 1.285

08.03.2015 14:32
#11 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Nola im Beitrag #10
Zitat:

Zitat:http://www.welt.de/politik/deutschland/article12749120/Zu-kleine-Zellen-verstossen-gegen-die-Menschenwuerde.html

Zu kleine Zellen verstoßen gegen die Menschenwürde

Wenn keine menschenwürdige Unterbringung im Gefängnis möglich ist, so das Bundesverfassungsgericht, müssen Gefangene entlassen werden.




Habe mal gelesen, dass man in Tokio ein Auto nur kaufen kann, wenn man einen Stellplatz nachweist.

Kann es sein, dass bei uns demnächst der Richter nur eine Freiheitsstrafe aussprechen kann, wenn er einen Haftplatz nachweisen kann?

Gibt es für diesen Zustand, in dem der Staat praktisch handlungsunfähig wird, einen Fachbegriff?

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JE SUIS JUIF

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.261

08.03.2015 15:58
#12 RE: Das Urteil Antworten

Wer erklärt mir jetzt, warum Berlin, Köln und Frankfurt ganz vorn auftauchen und München ganz hinten?

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Kommunismus mordet.
Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

08.03.2015 17:04
#13 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Paul im Beitrag #11
Gibt es für diesen Zustand, in dem der Staat praktisch handlungsunfähig wird, einen Fachbegriff?
"Failed state", gescheiterter Staat. Ein Beispiel dafür ist Somalia.
Allerdings ist ein Staat noch nicht gescheitert, wenn er Verbrecher nicht einbuchten kann. Gescheitert ist ein Staat, wenn nichtstaatliche Gruppen andere einbuchten können. Bis da ist der Weg noch lang.

Nola Offline



Beiträge: 1.719

08.03.2015 17:22
#14 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #12
Wer erklärt mir jetzt, warum Berlin, Köln und Frankfurt ganz vorn auftauchen und München ganz hinten?



Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begründet die Tatsache, dass es Kriminelle im Freistaat schwerer haben, mit der Härte und Präsenz der Polizei. "Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Strategie gegen jede Art von Rechtsbruch. Außerdem haben wir die Polizei personell und technisch gut ausgestattet. Mehr Polizeipräsenz bringt sehr viel, auch für das Sicherheitsgefühl der Bürger", sagte Herrmann der "Welt".

http://www.welt.de/politik/deutschland/a...erbrechens.html

♥lich Nola

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Zettel im August 2008

nachdenken_schmerzt_nicht Offline




Beiträge: 1.994

10.03.2015 09:24
#15 RE: Das Urteil Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #12
Wer erklärt mir jetzt, warum Berlin, Köln und Frankfurt ganz vorn auftauchen und München ganz hinten?

Meines Wissens sind der Flughafen Frankfurt, so wie der rege, ganzjährige Messebetrieb ein Treiber in der Kriminalitätsstatistik, die das Bild für Frankfurt deutlich verschieben. Welchen Einfluß das genau hat und wie das in Berlin und Köln ist, weiß ich nicht. Ansonsten erscheint mir Frankfurt eine weitaus lebenswertere Stadt zu sein, als ihr allgemein verbreiteter Ruf hergibt.-- Bis auf das "grün verseuchte" Weltverbesserer Nord/Ost End.

"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu

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