Zitat von AndreasEin höchst bedenklicher Aspekt der ganzen Affäre ist doch, dass nicht nur anscheinend ohne grosse Skrupel bestehende Gewaltentrennungslinien durchbrochen werden, sondern auch dass sich Staat und Regierung mit der Bezahlung für die gestohlenen d. h. auf kriminelle Art beschafften Informationen auf die gleiche Stufe wie der Dieb. Und kaum jemand regt sich darüber auf oder nennt das Kind wenigstens beim Namen.
Das war, lieber Andreas, auch meine erste Reaktion, als ich von der Beteiligung des BND und dem Ankauf von Diebesgut gehört habe. Andererseits kann ich mir nicht gut vorstellen, daß man das genehmigt hat - offenbar ja Steinbrück persönlich; die Kanzlerin soll es gewußt haben -, ohne daß man es juristisch abgesichert hat.
Zu den juristischen Aspekten der Affäre steht in der gestrigen "Welt" ein detaillierter Artikel von David Deissner.
Wie ich vermutete, hat man vor der Aktion juristisch geprüft. Und es scheint, daß alles wasserdicht ist. Hehlerei zum Beispiel scheint nicht vorzuliegen, weil a) sich der BND bereichern wollte und b) strittig ist, ob beim Erwerb von Daten überhaupt der Hehlerei-Paragraph greift.
Der Artikel erscheint mir fundiert und lesenswert.
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