In Antwort auf:Wenn eine Frau schwanger wird und aufgrund eines wie eine Schlampe geführten Lebens nicht weiß, wer der Vater ist, kann sie sich den Nächstbesten schnappen und ihm das Kind unterjubeln. Derjenige welche hat dann Pech gehabt und muss zahlen.
Wenn der Nächstbeste mit einer Schlampe in die Kiste hupft, geschieht es ihm grad recht oder sollen wir die Steinigung bei außerehelichen Geschlechtsverkehr einführen? Wie nennt man eigentlich so jemand? Schlamper?
Spaß beiseite: Es gibt kein Gesetz gegen geheime Abstammungstest, sondern Urteil des Bundesverfassungsgericht, bei dem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordert bis zum 31.3.2008 ein Gesetz zu verabschieden:
Zitat von BVGL e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 13. Februar 2007
- 1 BvR 421/05 -
1. Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. 2. Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.
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