In Antwort auf:Wer im Getränkemarkt einen Kasten Bier ersteht, der kauft, streng genommen, nur das Bier selbst. Den Kasten und die Flaschen leiht er nur.
Andere Deutungsmöglichkeit: Man kauft sehr wohl das Bier UND die Flaschen. Nach dem Entlehren des Bieres verkauft man die Flaschen wieder an den Händler. Entgegen geliehenen Büchern muss man Flaschen nicht zurückbringen, eigentlich kann man damit machen was man will.
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