In Antwort auf:Wer im Getränkemarkt einen Kasten Bier ersteht, der kauft, streng genommen, nur das Bier selbst. Den Kasten und die Flaschen leiht er nur.
Andere Deutungsmöglichkeit: Man kauft sehr wohl das Bier UND die Flaschen. Nach dem Entlehren des Bieres verkauft man die Flaschen wieder an den Händler. Entgegen geliehenen Büchern muss man Flaschen nicht zurückbringen, eigentlich kann man damit machen was man will.
So könnte es sein, lieber Feynman, es ist aber nicht so. Da ich mir nicht ganz sicher war, habe ich beim Schreiben des Artikels a bisserl gegoogelt und in diesem juristischen Forum kompetente Auskunft gefunden (etwas nach unten scrollen zu dem Beitrag des Jura-Studenten Roenner).
Die Pfand- Mehrwegflasche bleibt tatsächlich im Besitz des Verkäufers, der sie nur ausleiht. Nur dürfte es faktisch selten vorkommen, daß er sie zurückfordert, wenn man sie nicht freiwillig bringt.
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