Zitat Feynman "Meinetwegen kann die Kirche als Ehe definieren was sie will. Solange sie das nicht mithilfe des Staates allen Nicht-Kirchenmitgliedern etwas aufzwingen will, ist das aus liberaler Sicht auf keinem Fall zu verurteilen".
Ja bis hier stimme ich auch unbedingt zu.
Zitat Feynman "Ebenso ist eine Arbeitsverhältnis etwas zwischen Arbeitgeber und -nehmer, und der Staat hält sich da bitte heraus, und aus liberaler Sicht gibt es keinen Kündigungsschutz, sexuelle Vorlieben, ebenso wie andere nichtarbeitsspezifische Dinge könnten zur Auflösung des Arbeitsverhältnises führen. Ob ein Arbeitgeber dann schlau handelt sei dahingestellt, das Recht dazu hätte er, sowohl aus katholischer als auch liberaler Sichtweise".
Hier jedoch die Regeln des AGG
Das AGG verbietet die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Einem auf diese Weise Benachteiligten stehen sowohl Schadensersatz - als auch Schmerzensgeldansprüche zu. Dabei finden die Regelungen des AGG nicht nur auf das bestehende Arbeitsverhältnis, sondern auch in der Anbahnungsphase Anwendung.
Also steht die Kirche als Arbeitgeber ausserhalb der Gesetzgebung? Und ist sie nicht auch selber mit verantwortlich hinsichtlich Sexualität, an deren Unterdrückung sie selbst maßgeblich beteiligt ist? ... Und, die sich dann den Möglichkeiten entsprechend "anders" entwickelt?
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