Zitat von M.Schneider ... Ist hingegen nicht bekannt, dass man nicht auf feindliche Soldaten schießt, kann es eben nicht als Mord gewertet werden, auch schon deshalb nicht, weil es im Krieg in aller Regel keine Möglichkeit gibt, vor Einsatz der Fernwaffen alles genau zu untersuchen. Dazu kommen die Mischfälle. Bei Einsatz von Fernwaffen ist nie auszuschließen dass auch Zivilisten ums Leben kommen, obwohl man auf feindliche Soldaten schießt. Auch dies fällt nicht unter den Begriff Mord, sondern das sind die unvermeidlichen Probleme im Kriegsfall, die aber nicht der einzelne Soldat verhindern kann. ...
Nett, aber die vielen Worte können leider über die Lücken nicht hinwegtäuschen. Wäre es nicht so ein ernstes Thema, würde ich jetzt ein Smilie setzen. Denn sie schreiben im oben zitierten Ausschnitt nichts anderes als: "Kriegerische Handlungen sollten nicht als Mord gewertet werden, weil man sonst keinen Krieg führen könnte". Das ist zwar philosophisch eine nette Idee, aber juristisch unerheblich.
Selbstverständlich greift die strafrechtliche Definition des Mordes fast immer. Kriegerische Handlungen sind fast immer gemeingefährlich. Kriegerische Handlungen sind oft heimtückisch, meistens grausam und selbst Mordlust darf man in vielen Fällen unterstellen. Es nützt doch nicht, darum herum zu reden: der einzig echte Unterschied zwischen Mord und soldatischen Tötungen ist der Befehl.
Und im Friedenszustand gibt es keinen Befehlsnotstand. Dieser existiert nur unter Kriegsrecht.
Damit kann man sich viele Worte sparen: im Kriegszustand sind Tötungen auf Befehl kein Mord, im Frieden aber trotzdem (mit ganz wenigen Ausnahmen).
Und damit ist genau das eine Problem offenbart, was wir in der heutigen Zeit haben: wie kann man militärische Einsätze rechtfertigen, die ohne Kriegszustand stattfinden? Beim Terroranschlag am 11. September hat man dazu noch den ziemlich üblen Kunstgriff verwendet, den Terroranschlag als "Verteidigungsfall der NATO" zu werten und damit implizit das Kriegsrecht auszurufen.
DAS war schon Haarspalterei - aber in Jugoslawien verzichtete man dann sogar ganz auf ein Feigenblatt. Der militärische Einsatz in Jugoslawien -möglicherweise moralisch gerechtfertigt, je nach Moral eben- war juristisch ganz und gar unzweifelhaft ein Angriff. Es gab noch nicht mal den höchst bedenklichen Vorwand eines Votums des Sicherheitsrates (und ein solches Votum wäre ja auch nur ein Feigenblatt gewesen, da der Sicherheitsrat gar nicht die Meta-Kompetenz hat, einen Angriff zu gestatten).
Also, nach deutschem Recht gilt: werden wir angegriffen und dadurch der Kriegszustand ausgelöst bzw. Kriegsrecht ausgerufen, dann gibt es die Befehlsfolgepflicht und aus einem Mord wird eine soldatische Handlung.
Ohne das Kriegsrecht kann man sich, wenn man Haarspaltereien mag, noch auf ein Votum des Sicherheitsrates oder einen NATO-Verteidigungsfall berufen.
Fehlt selbst das, dann ist das juristisch ein Mord. Für den Jugoslawieneinsatz trifft das zu.
Nun sind auch Richte Teil dieser Gesellschaft und nicht etwa Roboter. Und es gibt Themen, an die sich kein Richter freiwillig wagt. MfG Frank
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