Ich bin auch noch mal der Frage nachgegangen, wann sind Kriege legitim. Hier wird jedoch alles sehr schwammig.
Kriege sind nach der Charta der Vereinten Nationen grundsätzlich völkerrechtswidrig. Dies ergibt sich aus Artikel 2, der die Androhung oder Anwendung von Gewalt verbietet.
Artikel 51 erlaubt im Falle eines bewaffneten Angriffs jedoch die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.
Problematisch ist schon der so genannte Präventivkrieg der zulässig ist, nur wenn ein Angriff der Gegenseite unmittelbar gegenwärtig ist, kann dem vorgegriffen werden. Also eine absolut schwammige Definition, denn schon jede Raketen- Bedrohung ist unmittelbar gegenwärtig.
Iran ist ein genau solches Beispiel, es ist gegenwärtig gerade dabei genügend Uran für eine Atombombe herzustellen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, wann diese Bedrohung unmittelbar gegenwärtig ist.
Die UN-Charta legitimiert jedoch militärische Handlungen der Vereinten Nationen im Rahmen „friedensschaffender“ oder „friedensbewahrender“ Maßnahmen.
Zulässig ist nach ganz überwiegender Auffassung ferner eine Intervention zur Rettung eigener Staatsangehöriger. Diese Ausnahme vom Gewaltverbot ist bedeutsam, weil sie über den Wortlaut der UN-Charta hinausgeht.
Aber kommen wir noch mal auf diesen Passus zurück, „Artikel 51 erlaubt im Falle eines bewaffneten Angriffs jedoch die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.
Also, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Auch das ist in der Praxis absolut lächerlich. Dazu muss man sich folgendes vergegenwärtigen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (engl. Abkürzung UNSC), oft auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet, ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (Permanent Members auch P5 genannt) und zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder Frankreich, Großbritannien, Russische Föderation (früher Russland), Vereinigte Staaten und Volksrepublik China besitzen bei der Verabschiedung von Resolutionen ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet.
Da jedes der ständigen Mitglieder das Vetorecht besitzt, können sie auf diesem Wege wichtige Entscheidungen gegenseitig blockieren. Die anderen nichtständigen Mitglieder haben dieses Recht nicht - sie können praktisch nichts dagegen unternehmen.
Beim Völkermord in Ruanda 1994 wurden innerhalb weniger Wochen Hunderttausende Menschen ermordet. Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben.
Erneute Kritik an der Konstellation ist durch die Menschenrechtsverletzungen bei friedlichen Protesten in Myanmar aufgekommen, da China die dortige Militärjunta nicht ermahnen wollte. Dabei kommt der Konflikt zum Ausdruck, dass ein Land, dem selber Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, ein anderes dafür bestrafen soll bzw. die Bestrafung immer verhindern kann.
Das heißt also in der Praxis, jeder der drei großen ständigen Mitglieder, China, USA und Russland haben grundsätzlich sehr eigene Interessen nicht zuletzt wirtschaftliche-, und damit werden sehr leicht Beschlüsse der anderen aus eigennützigen Gründen blockiert. Man sieht es derzeit wieder wie Russland den Iran deckt.
Das bedeutet also, wenn ein angegriffener Staat darauf wartet, dass ihm der Sicherheitsrat militärisch hilft, dann ist er sicherlich verraten und verkauft. Die Folge davon ist, dass sich kein angegriffener Staat im Zweifelsfall um die Festlegungen der Charta der Vereinten Nationen kümmern wird.
Ebenfalls noch völlig in der Schwebe ist die Frage, wie mit den Terrorismus umzugehen ist.
Allerdings gibt es immer mehr Entwicklungen hin zu einer auch zentralen Rechtsetzung im Völkerrecht. Vorhanden war diese Tendenz bereits zuvor, sie wird vom Sicherheitsrat aufgegriffen, der insbesondere nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 dazu übergegangen ist, noch nicht von allen Mitgliedstaaten akzeptierte Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung zu allgemein geltendem Recht mit Wirkung für und gegen alle Mitgliedstaaten zu erklären.
Dazu kommen die Probleme mit dem Internationalen Strafgerichtshof.
Der Internationale Strafgerichtshof, IStGH ist ein ständiges Gericht zur Umsetzung des Völkerrechts, insbesondere des Völkerstrafrechts. Spezielle Tatbestände sind dabei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.
Auf eine Definition des Tatbestands des Angriffskriegs konnte sich die Gründungskonferenz allerdings nicht einigen. Bis diese vorliegt, was laut IStGH nicht vor 2009 zu erwarten ist, übt der IStGH seine Gerichtsbarkeit über das „Verbrechen der Aggression“ nicht aus.
Dazu kommt die Problematik dass diese Institution nicht von allen Staaten anerkannt wird. Darunter z.B. die USA, Russland, China, Indien, Pakistan aber auch Israel und der Iran.
Man sieht also daran, die Frage wann mordet ein einzelner Soldat war dagegen verhältnismäßig einfach zu beantworten.
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