Zitat von LlarianDas habe ich auch nicht behauptet, nur dass sie da ist. Sie behaupten die absolute These, dass Strafverschärfungen nichts bringen, das ist aber widersprüchlich solange eine Abschreckungswirkung existiert. Interessanterweise [ist der] Erziehungszweck des Täters, auf der das nicht wieder tue, weil er es gelernt habe, mir genau der widersprüchlichste zu sein. Denn in meinen Augen kann man Erwachsene nicht erziehen, sollte man auch nicht und wenn schon, erst recht nicht der Staat.
Vollkommen richtig. Erzogen werden minderjährige Kinder - Erwachsene erziehen sich nur selbst. Und hier kann auch Strafe eine Rolle spielen. Allerdings wird ein Straftäter am Ende z.B. einer Haftstrafe entlassen, egal ob er sich erzogen hat.
Strafe hat zuerst den Zweck der Vergeltung von Schuld. Diese ist die Grundlage aller weiteren Zwecke, denn ohne sie gäbe es keinen Grund, sich an den Täter selbst zu weden. Dann gibt es die Abschreckung bzw. Prävention. Und schließlich die Besserung bzw. Resozialisierung als Zweck des Strafvollzugs.
Gruß, str1977
Faschismus und Antifaschismus sind nicht dasselbe, genausowenig wie Libanon und Antilibanon.
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