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RE: Zettels Meckerecke: Die Verbieter sind überall
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Zitat von Kallias
Zitat von str1977 Daß der Staat das Lügen (absichtsvolle, täuschende Rede) im allgemeinen nicht verbietet hat seine Gründe. Aber nicht weil er es nicht dürfte.
Ich habe Omnis Bemerkung so verstanden, daß Lügen im Grunde immer bestraft werden müssten, und dies nur aus Gründen der Praktikabilität nicht in jedem Fall geschieht.
Statt solcher praktischen Gründe führte ich das Privatleben an, das in einer freiheitlichen Ordnung respektiert werde.
Aber nein. Wenn ich jemand anlüge, kann das in meinem Privatleben passieren, aber ebenso im Geschäftsleben, öffentlich etc., mal abgesehen davon, daß auch das Privatleben nicht so privat ist. Wenn ich privat jemanden zusammenschlage, wird bei mir trotzdem das Gesetz anklopfen. Es ist kein rechtsfreier Raum.
In Antwort auf: Je nachdem, ob man ein liberales oder autoritäres Staatsverständnis hat, ist nun das Privatleben etwas dem Staat und der Verfassung Vorgegebenes, das nur eingeschränkt werden darf, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen, oder es ist etwas ursprünglich Nichtgegebenes, das uns der Staat jedoch freundlicherweise einräumt, sei es durch die Verfassung, sei es durch eine freiheitliche Gesetzgebung.
Liberal und autoritär sind überhaupt keine Gegensätze - liberal bezieht sich auf den Inhalt der Gesetze und Regierungstaten, autoritär aber über die Art, wie die Regierung vorgeht.
Und schon gar nicht hat autoritär etwas "Privatleben´" (oder andere Grundrechte) sind eine Gnade des Staates. Es gab ein unantastbares Privatleben lange bevor der Liberalismus überhaupt erfunden wurde.
In Antwort auf: Das Grundgesetz ist "freiheitlich" in dem Sinn, daß es dem demokratischen Prozeß einen weiten Spielraum der Staatsgestaltung gibt: es ermöglicht eine autoritäre Gestalt ebenso wie eine liberale.
Unfug! Es ist freiheitlich, weil es die Handlungsfreiheit der Menschen anerkennt, es sei denn, es steht ein wichtiger Grund dafür, diese Einzuschränken.
Die Verfassung bietet einen weiten Spielraum, was der Gesetzgeber (dafür ist er ja da) verbieten kann.
In Antwort auf: Mit der "freiheitlichen Ordnung" meinte ich mißverständlicherweise nicht das Grundgesetz,
Nun ich kenne keine andere FDGO in Deuthschland als das GG.
In Deutschland gilt das Grundgesetz, nicht der Liberale Leitfaden.
Mit "Liberalismus" meinte ich die Ideologie, die meint einfach alles zulassen zu dürfen ohne Rücksicht auf irgendwelche Werte oder Konsequenzen.Gruß, str1977
Faschismus und Antifaschismus sind nicht dasselbe, genausowenig wie Libanon und Antilibanon.
Aber beide sind aus Stein gemacht.
Laissez faire, laissez aller, laissez abimer.
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