Zitat von str1977Daß der Staat das Lügen (absichtsvolle, täuschende Rede) im allgemeinen nicht verbietet hat seine Gründe. Aber nicht weil er es nicht dürfte.
Ich habe Omnis Bemerkung so verstanden, daß Lügen im Grunde immer bestraft werden müssten, und dies nur aus Gründen der Praktikabilität nicht in jedem Fall geschieht.
Ich glaube nicht, dass ein Totalverbot von unwahren Tatsachenbehauptungen mit dem GG vereinbar wäre.
1. In vielen Fällen gilt eine Lüge als "Notwehr", zum Beispiel bei unerlaubten Fragen im Berufs- und Wirtschaftsleben. 2. Der Privatbereich sowie das Ausleben der eigenen Persönlichkeit umschließen auch die persönliche Definition von Wahrheit und Lüge. Eine staatliches Monopol auf die Definition von Wahrheit und Lüge würde die Institutsgarantie dieser beiden Rechtsgüter betreffen. 3. Straftatbestände müssen nicht nur möglich, sondern auch geboten sein. Es ist kein gesellschaftlicher Zwang zum Totalverbot der unwahren Tatsachenbehauptung erkennbar.
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