In Antwort auf:lättert ein Verbrecher im Strafgesetzbuch nach, ehe er jemanden halbtot schlägt, vergewaltigt oder eine Bank überfällt? Lässt sich ein Betrunkener vom Fahren abhalten, weil ihm tausend Euro mehr an Strafe drohen, falls man ihn erwischt?
Ja, das tut er. Das ist gemeinhin die Abschreckungswirkung, über deren genauen Verlauf man trefflich diskutieren kann, die aber zweifelsfrei vorhanden ist und ebenso zweifelsfrei eine monoton steigende Funktion darstellt. Davon abgesehen, dass Abschreckung beileibe nicht der einzige Strafzweck ist. Ebenso gibt es trivialerweise Morde, die durch Einsatz der Todesstrafe nicht stattfinden. Namentlich die der Wiederholungstäter. Beide Aspekte sind sicher sehr intensiv diskussionsfähig und würdig, aber es macht wenig Sinn sie derart obligatorisch abzuweisen.
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