|
Llarian
Beiträge: 6.545
|
05.07.2008 03:03 |
|
RE: Zettels Meckerecke: Die Verbieter sind überall
|
Antworten
|
|
Lieber Rainer,
das das nicht mehr so viel mit dem Ursprungsthema zu tun hatte, war mir leider bewusst als ich die Zeilen schrieb, aber ebenso wie es Ihnen wichtig erschien zu erwidern, so schien es mir wichtig zu sein, diesen Teil der Argumentation aufzugreifen, auch immer auf die Gefahr hin, dass man sich vom eigentlichen Thema wegbewegt.
In Antwort auf: Die von Ihnen so genannte "Abschreckungswirkung" ist nicht das treibende Motiv unserer Rechtssprechung.
Das habe ich auch nicht behauptet, nur dass sie da ist. Sie behaupten die absolute These, dass Strafverschärfungen nichts bringen, das ist aber widersprüchlich solange eine Abschreckungswirkung existiert. Interessanterweise, und das meine ich nicht hochnäsig, sondern wirklich als interessant ist der Strafzweck, auf den Sie abheben, nämlich der Erziehungszweck des Täters, auf der das nicht wieder tue, weil er es gelernt habe, mir genau der widersprüchlichste zu sein. Denn in meinen Augen kann man Erwachsene nicht erziehen, sollte man auch nicht und wenn schon, erst recht nicht der Staat. Der Erziehungsgedanke findet sich vor allem im Jugendstrafrecht, während ich (aus meiner persönlichen Sicht) eher die Zwecke Abschreckung, Schutz der Allgemeinheit und Sühne als die strafbestimmenden Faktoren sehen würde. Übrigens alle drei die von einer Verschärfung von Strafen profitieren.
In Antwort auf: Ob "Wiederholungstaten" durch Töten eines Mörders verhindert wurden bzw. werden, ist eine Frage rein hypothetischer Natur. Woher will man das wissen?
Weils eine Trivialaussage ist. Jemand, der auf die Todesstrafe erlitten hat, kann niemanden mehr töten. Es gibt aber Mörder, die nach verbüsster Haftstrafe rückfällig werden. Damit ist ein Trivialbeweis abgeschlossen, denn hätte man den Rückfalltäter hingerichtet, hätte er nicht die Wiederholungstat begehen können.
Ich denke auch, dass sich ein Mord und der Affekt widersprüchlich zueinander stellen. Es ist nach bundesdeutschem Recht bisweilen schwierig einen Mord im Affekt zu begehen. Heimtücke würde den Affekt wohl ausschliessen. Gemeingefährliche Mittel auch. Triebbefriedigung ist kein Affekt. Zur Verdeckung einer Straftat, auch kein Affekt. Da bleibt nicht viel. Ich will nicht sagen, dass man das nicht konstruieren kann, aber in aller Regel sind Affekttaten Totschläge.
Worauf ich aber insgesamt hinaus will ist einzig die Tatsache, dass Strafverschärfungen immer einen sinnvollen Zweck transportieren. Der muss sich nicht rechtfertigen, weil er eventuell klein ist und seine negativen Wirkungen weit grösser. Aber jede Strafverschärfung ergibt eine höhere Abschreckung (egal ob diese klein ist). Jede Strafverschärfung schützt die Allgemeinheit länger vor dem Täter. Man kann über das Maß diskutieren, aber sinnlos sind sie nicht. Ich stimme insofern mit Ihnen überein, dass Strafverschärfungen vor allem als populistisches Stilelement missbraucht werden. Aber auch etwas populistisches kann richtig sein. Und aus meiner ganz persönlichen Warte finde ich gerade die Strafen für Verletzungsdelikte in Deutschland absurd niedrig. Da wäre mir ein Politiker, der ganz unpopulistisch härtere Gesetze durchsetzt, ohne das laut zu verkünden, durchaus ganz sympathisch.
|