Zitat von ZettelDiese Einstellung hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie hat ihren perfekten Ausdruck in Wilhelms "Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche" gefunden. Auch auf der anderen Seite, bei Lasalle und seinen Genossen, wollte man die Volksgemeinschaft statt des Klassenkampfs.
Ja, die lange Tradition. Viel älter, sogar sehr viel älter als die Freude am Föderalismus ist das Leiden an der Kleinstaaterei. Gravamina, Reichsreform, Glaubensspaltung, Landesherren, Duodezfürsten - man kann es den Liberalen und Sozialisten nicht verdenken, wenn sie von alledem genug hatten und einen Einheitsstaat wollten.
Der wahre Föderalismus beginnt ohnehin bei den Städten und ihren Bünden, nicht bei den Territorialstaaten. Für Bewohner zentralistischer Großstaaten wie Bayern oder NRW bedeutet Föderalismus nicht Vielfalt und Subsidiarität, sondern bestenfalls Abwehr des Bundes.
Im Grundgesetz (als Leser von Zettels kleinem Zimmer hat man es ja dauernd zur Hand) finde ich eine Inkonsequenz zwischen Art. 79(3), der die Gliederung des Bundes in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung für unabänderlich erklärt, also zum Rechtsgut höchsten Ranges, und dem Art. 28(1), der den Ländern eine republikanische, demokratische, soziale und rechtsstaatliche Verfassung vorschreibt, alles, was der Bund auch hat, nur mit Ausnahme des Föderalismus. Die Gemeinden haben lediglich ein Recht auf "Selbstverwaltung" (Art. 28(2)).
Der Föderalismus ist demnach gar kein verfassungspolitisches Prinzip, sondern offenbar nur ein Spezialfall, der das leidige Verhältnis des Kaisers zu den großen Reichsständen (heute: Bundes zu den Ländern) regelt, und an dem seit über 600 Jahren herumreformiert wird.
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