Sie leben doch in der EU und in Deutschland, da braucht man sich doch um solche Kleinigkeiten keine Gedanken zu machen, die wurden doch vom wohlmeinenden Verwaltungsmoloch Staat längst in Angriff genommen.
Hier: Bibliothek soll deutsches Internet archivieren.
Manche Gesetze haben einfach nicht das Zeug, rechtzeitig von der Öffentlichkeit bemerkt zu werden. Das "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" ist so eines.
Einen Tag vor Heiligabend 2005 ist der Entwurf der Bundesregierung dazu veröffentlicht worden, zu einem Zeitpunkt also, als viele Politiker und Journalisten schon in Feiertagslaune gewesen sein dürften.
Beschlossen wurde dieses Gesetz am 22. Juni 2006: Das war zwei Tage vor dem Achtelfinale der deutschen Mannschaft bei der Fußball-WM gegen Schweden. Im Taumel der WM erschien das Gesetz im Bundesgesetzblatt eine Woche später, zwei Tage vorm Viertelfinale gegen Argentinien.
Danach ist nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern - und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich "zur Abholung bereitgestellt werden".
Automatisierte Verfahren, die unter dem Begriff "Harvesting" bekannt sind, können zur Sammlung ganzer Bereiche des Internets eingesetzt werden und werden schon erprobt. cool, wie?
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