In Antwort auf:Kann das BVerfG ja auch nicht. Ansonsten müsste es konsequenterweise auch den Cannabis Konsum erlauben. Das perfide daran ist, dass das Grundrecht auf Gesundheit, das eigentlich als Abwehrrecht den Bürger vor dem Staat schützen soll, in seiner Funktion umgedreht wird, da es den staatlichen Eingriff erst legalisiert.
Ja und Automobile müßten dann auch verboten werden, denn allgemeine Unfallstatistiken gibts für KFZ's ja genug. Damit wäre der Tatbestand und die gesicherte Erkenntnis der Gesundheitsschädigung gegeben. (Von diesem ewigen Abgasgerede mal abgesehen) Das es nicht verboten wird, liegt dann wohl nur daran, daß Ausstattungsmerkmale wie: Airbags, Überrollschutzsystem (RPD Roll Over Protection Device) und das elektronische Sicherheits- und Stabilitätsprogramm (ESP) mit Antriebsschlupf-Regelung (ASR), als Mithilfe dieses Gesundheitsrisiko zu minimieren, angesehen wird. Wem das nicht genügt, der geht eben zu Fuß. Aber die Entscheidung ist beim Bürger. - Noch !!!
Genauso kann jeder verantwortliche Bürger seine Gesundheitsgefährdung doch auch minimieren, indem er in keine Raucherkneipe geht. Er muß ja nicht, wenns draußen dran steht.
Wieviele unzählige Möglichkeiten zur Gesundheitserziehung, würden sich hier noch auftun? Weil irgendein Depp seinen Schreibtisch abarbeitet mitten in der Nacht. Würde er diese Zeit besser nutzen, wie, daß überlasse ich nun der Fantasie des geneigten Lesers, würden wir zumindest von solcherlei Gesetzgebungen verschont bleiben.
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