Auch ich war enttäuscht von dem Urteil.
1. Weil die gebrauchte Argumentation total unjuristisch ist, will sagen: nichts mit Recht zu tun hat. Mag schon sein, daß Kleinwirte einen Nachteil haben, wenn sie keinen Nebenraum haben, aber warum sollte das den Staat rechtsverbindlich kümmern, so daß die bestehenden Gesetze deshalb verfassungswidrig seien. Mit der drohenden Pleite ließe sich jedes Gesetz aushebeln. (Der Gesetzgeber kann so etwas natürlich berücksichtigen, die Richter, denen keine Gesetzgebungskompetenz zukommt, aber nicht.) Es gibt kein Grundrecht auf das Nicht-Pleite-Machen! Daher kann es für die Richter nur heißen: "Setzen, Sechs, Themaverfehlung!"
2. Weil eben das eigentliche Skandal, ein totales Rauchverbot abgesegnet wurde. Statt einen implizit Grundrecht aufs Nicht-Pleite-Machen, hätten die Richter besser das Hausrecht der Wirte anschauen sollen.
Und genau darum geht es: das ein Wirt in seinen vier Wänden grundsätzlich machen kann was er will, (solange natürlich Gesundheitsamt und Arbeitsschutz befriedigt sind).
Es geht wohl gemerkt nicht um die "Freiheit des Rauchers", seine "Mündigkeit", sein "Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen" und schon gar nicht seine "Menschenwürde".
Letztere ist überhaupt nicht tangiert. das "Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen" gibt es gar nicht.
"Mündigkeit" und "Freiheit" fallen hier zusammen, aber beide sind gegenstandslos, da es ja nicht um ein absolutes Rauchverbot für alle überall geht, sondern um Vorschriften für einen bestimmten Bereich. Der Staat überdehnt hier seine Befugnisse, weil er den Wirten die ihnen zustimmende Entscheidung abnimmt. Aber der Raucher müßte sich, so oder so, der Entscheidung des Wirtes unterwerfen oder wo anders hingehen, wo er rauchen kann.
Besonders erschreckend ist der allgegenwärtige Ruf nach einer einheitlichen Regelung, sowohl im Urteil des BVG (siehe oben) als auch in Ausführungen des verfassungsfeindlichen MdB Lothar Binding ("bundeseinheitliche Regelung"). Soviel zum Thema, es gäbe keinen Zentralismus.
also ist übrigens in dem, was von dem Urteil bisher bekannt wurde, nicht die Rede. Die Lektüre der Urteilsbegründung wird spannend sein.
Gruß, str1977
Faschismus und Antifaschismus sind nicht dasselbe, genausowenig wie Libanon und Antilibanon.
Aber beide sind aus Stein gemacht.
Laissez faire, laissez aller, laissez abimer.
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