Zitat von str1977Es geht wohl gemerkt nicht um die "Freiheit des Rauchers", seine "Mündigkeit", sein "Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen" und schon gar nicht seine "Menschenwürde".
Schade, lieber str1977, daß Sie noch nicht zu der Erkenntnis vorgestoßen sind, daß es genau darum geht.
Ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Ob das von Dietmar Hipp dargelegte Thema des Gruppenzwangs überhaupt berücksichtigt wurde, weiß ich nicht.
Gegenstand der Klage war das jedenfalls nicht. Denn es haben ja nur Wirte geklagt. Auf die Frage, ob der Staat das Recht hat, Menschen vor "Gruppenzwang" zum Besuch einer Raucherkneipe zu "schützen", mußte as BVerfG also gar nicht unbedingt eingehen.
Daß so etwas massiv gegen das Menschenbild des Grundgestzes, daß es gegen die Würde des Menschen verstößt, das scheint mir allerdings auf der Hand zu liegen.
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