In Antwort auf:Die gesetzliche Regelung trägt lediglich dem Umstand Rechnung, daß ihnen, solange es keine ausreichende Zahl von Plätzen in rauchfreien Gasträumen gibt, keine andere Wahl bleibt, als bei dem Besuch einer Gaststätte eine Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen hinzunehmen.
Logischerweise würde das bedeuten, dass (unabhängig vom Rauchverbot) für jeden Wunsch ausreichend Gastplätze zur Verfügung stehen müssten. Der Staat müsste also dafür sorgen, dass ausreichend Pizzerien, Sushi-Lokale, alkoholfreie Lokale, vegetarische, koschere Lokale zu Verfügung stehen. Dazu müsste er eine minimale geografische Gaststättendichte festlegen. Wenn nicht genügend Plätze vorhanden sind, müsste der Staat per Dekret die entprechende Anzahl Gastbetriebe erzwingen oder selbst Lokale betreiben. Dass eine Gesundheitsgefährdung besteht, ist ebensowenig wie für Handy-Strahlungen, Hochspannungsleitungen oder Fernsehsender bewiesen. Und beim Strassenverkehr scheint man das Risiko nicht so ernst zu nehmen: "Krebsrisiko durch Benzol und Dieselrußpartikel an Straßen" http://www.upi-institut.de/upi44.htm. Die meisten Politiker fahren selbst Auto.
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