natürlich ist eine solche Forderung legitim, zumindest ist mir kein Gesetz bekannt, dass eine solche Forderung verwehrt und sie liegt tatsächlich im Rahmen der freien Meinungsäußerung, die ja auch Frau Herman nicht abgesprochen wird und von der sie ja auch glücklichwerweise weiterhin kräftig Gebrauch macht.
Desweiteren ist gerade das "Eva-Prinzip" nicht frei von persönlichen Angriffen, denen die sachliche Grundlage fehlt. Es ist also nicht sonderlich überrraschend, dass die "rundherause" Ablehnung des hinter dem Feminismus stehenden Geistes die Feministen auf den Plan bringt, was auch von Frau Herman beabsichtigt war, allerdings war die Reaktion weitaus müder als die öffentliche Diskussion uns glauben machen will.
Nicht legitim wäre die Nötigung, allerdings geht eine solche nicht aus dem Newsletter der EMMA hervor.
Wenn sich nun der NDR zu einer Vertragsauflösung entschlossen hat, muss auch seine Begründung beachtet werden und die hat nichts mit dem EMMA-Newsletter zu tun, sondern der NDR war tatsächlich in der Lage eine eigenständige Entscheidung zu fällen. Natürlich können wir diese Entscheidung kritisieren.
Auch für den von jedem Textverständnis unbeleckten Laien wird deutlich, dass zwischen einem Mordaufruf (Aufforderung zu einer Straftat nach §111 StGB, wobei bei "Tötet alle Millionäre" wegen fehlender Ernsthaftigkeit der Forderung sich kein Staatsanwalt in Bewegung setzen würde) und einer Nachfrage wie Frau Hermans "Thesen" in das Gleichstellungskonzept des öffentlich-rechtlichen Volkserziehungsfernsehens passen, ein großer Unterschied besteht.
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