Zitat von LiberoDa fehlen einem die Worte. Ein Kind in diese Lage zu bringen. Die Schaffnerin kann froh sein, daß das Kind unbeschadet zuhause ankam
Bezeichnend, lieber Libero, finde ich auch die Reaktion der Deutschen Bahn:
Zitat von Die WeltBahnsprecher Burkhard Ahlert zeigte sich entsetzt über den Vorfall. "Das widerspricht eindeutig der Dienstanweisung".
Nicht daß sie ohne Augenmaß gehandelt hat, daß sie es an Einfühlungsvermögen und Empathie hat fehlen lassen, wirft der Sprecher der Zugbegleiterin vor - sondern daß sie sich nicht an die Dienstanweisung gehalten hat!
Weil nämlich das Hinaussetzen bei Minderjährigen nicht erlaubt ist. Hätte ein Achtzehnjährige fünf Kilometer durch die Dunkelheit nach Hause laufen müssen, dann wäre das durch die Dienstanweisung gedeckt gewesen, also OK.
Das genau ist es, lieber Libero: Im Öffentlichen Dienst gilt als das oberste leitende Prinzip allein, was in den Verordnungen, Dienstanweisungen, Erlassen usw. steht.
Das kann auch nicht anders sein und ist richtig so, sofern es sich um den Kernbereich des Staats handelt - die Polizei, die Gerichte, die Verwaltungen sollten allein nach dem Gesetz verfahren.
Aber über diesen Kernbereich hinaus ist das falsch und oft inhuman. Das ist einer der Gründe dafür, daß ich den Staat gern auf seinen Kernbereich reduziert sehen möchte.
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