im Moment mag das ganze als kleines Irrlicht am Rande erscheinen und schliesslich ist es schon der dritte Versuch die Wikipedia juristisch zu beschiessen (der erste war der Fall Tron, die zweite ist die erstaunliche Seite eines Komikers, dem sein eigenen Name scheinbar peinlich ist). NUR: Man sollte nicht allzusehr auf die technische Komplexität verlassen und hoffen, dass sich die Juristen immer als zu inkompetent erweisen, technische Schranken richtig zu setzen. Das kann nämlich ganz schnell anders aussehen.
Als Informatiker nehme ich diese juristischen Spiele mit einem Schaudern zur Kenntnis, denn ich bin mir sicher, irgendwann wird auch jemand den Herrn Juristen/Poitikern stecken, wie man effektive Zensur ausübt (und lassen Sie sich versichern: Das IST möglich). Und dann haben wir ein Problem, weil wir es vorher zugelassen haben. Die jetzige einstweilige Verfügung wiegt sogar doppelt schwer, denn nicht das für seine abstrusen Rechtsansichten bekannten Landgericht Hamburg hat hier gesprochen, sondern das Landgericht Lübeck. Mir macht das Sorgen, ganz ehrlich.
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