In Antwort auf: Bedenklich an dem Casus ist, wie schnell in Deutschland der Zugang zu einer der wichtigsten Informationsquellen gesperrt werden kann; jedenfalls der Absicht nach.
"Bedenklich" ist noch untertrieben. Das ist schlicht unglaublich !
Verstößt denn eine solche Sperrung nicht gegen das Gebot der Verhältnismässigkeit der Mittel ?
Da kann also so ein Richter kurz mal beschliessen, dass die Beschwerde eines Betroffenen über einen angeblich falschen Artikel schwerer wiegt als das Informationsrecht von 20 Millionen Internetnutzern an 300.000 Artikeln
... Unglaublich.
EDIT: Ich sehe schon ein, dass manchmal die Rechte des Einzelnen gegen eine noch so große Mehrheit geschützt werden müssen (und dass ist auch gut so). Aber auch dann gilt doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: d.h. in diesem Fall hätte doch die Verfügung doch selbstverständlich auf die Sperrung/Löschung des einzelnen Artikels und nicht der kompletten Wikipedia zielen müssen ....
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