Zitat von Bernd314Ich sehe schon ein, dass manchmal die Rechte des Einzelnen gegen eine noch so große Mehrheit geschützt werden müssen (und dass ist auch gut so). Aber auch dann gilt doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: d.h. in diesem Fall hätte doch die Verfügung doch selbstverständlich auf die Sperrung/Löschung des einzelnen Artikels und nicht der kompletten Wikipedia zielen müssen ....
Ich hoffe ja, lieber Bernd, daß vielleicht am Sonntag oder Montag einer der Juristen, die hier schreiben, uns weiterhilft. Meine Reaktion ist wie die Ihrige, aber das Landgericht Lübeck muß ja eine rechtliche Grundlage für seine Entscheidung haben.
Das, was Sie vorschlagen, könnte möglicherweise nicht realisierbar gewesen sein, weil ja der Adressat eines solchen Verlangens, nur den inkrimierten Text zu sperren oder zu löschen, die Wikipedia Foundation in den USA wäre. Und die dürfte sich über einen solchen Spruch eines deutschen Gerichts vermutlich kaputtlachen.
Also blieb - so meine Vermutung, ich kann irren - nur derjenige, den man packen konnte, nämlich der Betreiber der Domain Wikipedia.de.
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