Zitat von LlarianDie jetzige einstweilige Verfügung wiegt sogar doppelt schwer, denn nicht das für seine abstrusen Rechtsansichten bekannten Landgericht Hamburg hat hier gesprochen, sondern das Landgericht Lübeck.
Vielleicht können die Juristen, die hier schreiben, etwas dazu sagen. Ich stelle mir als juristischer Laie vor, daß für Einstweilige Verfügungen so etwas wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten müßte. Daß man ein Angebot wie die Wikipedia zu sperren versucht, weil irgendein Hansl sich falsch dargestellt fühlt, ist doch so absurd unverhältnismäßig, daß ich mich frage, wie Juristen so etwas anordnen können.
Vielleicht ordnet man ja demnächst die Schließung der Deutschen Bibliothek an, weil da ein Buch steht, in dem etwas behauptet wird, was jemandem wie Heilmann nicht paßt.
Herzlich, Zettel
Ich formuliere das mal vorsichtig, damit jemand nicht noch seinen eigenen Homepage sperren lässt Man schaue sich einmal an, wo ein bestimmtes Mitglied der Linken 2005 als Rechtsreferendar beschäftigt war. Steht auf dessen Homepage im Lebenslauf, berufliche Stationen. Man könnte meinen, da bestehen noch Verbindungen Gruss, Elmar
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