In Antwort auf: Also blieb - so meine Vermutung, ich kann irren - nur derjenige, den man packen konnte, nämlich der Betreiber der Domain Wikipedia.de.
ja so ähnlich wird die Begründung lauten ... und das macht die grobe Verletzung der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" so offensichtlich:
Nur weil ein bestimmtes angemessenes Mittel (Einzelsperrung) nicht zur Verfügung steht, heißt das doch lange nicht, dass die Anwendung beliebiger anderer Mittel mit beliebig hohen Kollateralschäden gerechtfertigt ist.
Man wirft ja auch keine Atombomben über Städten ab, in denen Terroristen vermutet werden ... (Grober abgedroschener Vergleich, ich weiß ... aber bei so einem Urteil werde ich einfach wütend
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