Zitat von Bernd314Und wenn sich die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gebotene Maßnahme (Einzelsperre) aus welchen Gründen auch immer als nicht durchführbar erweist, kann dies dann plötzlich den Einsatz einer solch eklatant unverhältnismäßigen Maßnahme "Gesamtsperre" legitimieren ?
Ich bin kein Jurist aber ich würde mal laienhaft meinen: unter Umständen schon.
In Antwort auf:Dann wären wir ja doch wieder beim Grundsatz "Der Zweck heiligt die Mittel" und gerade das soll ja durch den rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz überwunden werden.
Nein, wären wir nicht. Dieser Satz des Herrn Macchiavelli heißt nämlich: für einen guten Zweck darf man böse Mittel einsetzen, z.B. Mord und Totschlag. (Die Gegenposition ist z.B. im Römerbrief formuliert.)
Der Satz wäre hier nur anzuwenden, wenn das eingesetzte Mittel - hier die Seitensperrung - "böse" wäre. Dies ist nach gängiger Rechtsprechung z.B. beim Abschuß eines entführten Flugzeugs der Fall. Aber kann man wirklich sagen, daß eine Seitensperrung böse ist?
Gruß, str1977
Faschismus und Antifaschismus sind nicht dasselbe, genausowenig wie Libanon und Antilibanon. Aber beide sind aus Stein gemacht.
Laissez faire, laissez aller, laissez abimer.
Liberalismus ist die Ideologie, die, wenn etwas zu verderben droht, nicht nur nichts unternimmt, sondern auch anderen von Gegenmaßnahmen abrät, um anschließend das verfaulte Resultat zum Ideal zu erklären.
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