@ Llarian Bin geschmeichelt, daß mir solche Subtilität zugetraut wird (rotwerd), es war aber ganz wörtlich gemeint.
Zitat von Llarianich würde vermuten, daß ein Referendar, der die inneren Mechanismen eines bestimmten Gerichtes kennt, mit einiger Wahrscheinlichkeit sagen kann, welche Kammer einen bestimmten Sachverhalt zugeordnet bekommt
Geheimnisvolle innere Mechanismen, deren exklusive Kenntnis jemandem einen Vorteil verschaffen würde, gibt es nicht. Der Geschäftsverteilungsplan ist öffentlich. Das deshalb, weil das Prinzip des gesetzlichen Richters es erfordert, daß eine konkrete Rechtssache nicht aufgrund irgendwelcher Mauscheleien an einen bestimmten Richter gerät, sondern daß eingehende Klagen oder Anträge nach vorher abstrakt bestimmten und öffentlich nachvollziehbaren Kriterien auf die Spruchkörper verteilt werden. Herr Heilmann konnte also in der Tat, falls es ihn interessierte, vorher feststellen, wer über seinen Antrag entscheiden würde. Ich glaube bloß nach wie vor nicht, daß ihm das irgendeinen Vorteil gebracht haben könnte. Und selbst wenn durch einen skurrilen Zufall der hier entscheidende Richter nun gerade derjenige gewesen sein sollte, dem Herr Heilmann Jahre zuvor für 3-4 Monate als Referendar zugeteilt war, besagte das ungefähr nichts. Für den dürfte der ehemalige Referendar Heilmann etwa so relevant sein, wie irgendein ehemaliger Schüler für einen Lehrer.
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