Die freche Behauptung vom "Privatvergnügen" des Pendelns hat mir schon damals bei Einführung der jetzt gekippten Regelung den Blutdruck in ungesunde Höhen getrieben.
Der Staat zwingt de facto durch seine Steuer- und Abgabenbelastung beide Ehegatten zur Erwerbstätigkeit. Wir waren schon sehr glücklich, daß wir beide eine adäquate Arbeitsmöglichkeit in der Region gefunden haben; andere Paare hat es an unterschiedliche Enden der Republik verschlagen. Nun wohnen wir in der Mitte und fahren beide, in entgegengesetzte Richtungen. Daß ich morgens und abends eine Stunde auf verstopften Straßen oder wahlweise in sardinendosenartig überfüllten Nahverkehrszügen verbringe, ist alles mögliche, aber ganz gewiß weder mein privates Hobby noch ein Vergnügen. Als Alleinstehender wäre ich längst Richtung Arbeitsplatz umgezogen; nicht mal allein der Kosten, sondern vor allem der Zeit- und Nervenbelastung halber. Aber so?
Ich warte nur noch auf den Ratschlag von Herrn Steinbrück, doch die Wohnung neben dem Büro zu nehmen und dort einfach eine neue Frau anzuschaffen.
Um die Unlogik des ganzen übrigens noch um eine Facette zu erweitern: die - weitaus höheren - Kosten berufsbedingter doppelter Haushaltsführung waren zu jedem Zeitpunkt steuerlich voll berücksichtigungsfähig; wegen Art. 6 GG wohl auch zwingend. Warum das anders sein sollte, wenn man sich auch unter der Woche mal sehen möchte und dafür halt die Pendelei in Kauf nimmt, ist rational nicht mehr erklärbar. Die Diagnose "Willkür" hat das BVerfG völlig zu recht getroffen.
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