Zitat von john jAlso jetzt wird's aber ein bisschen tautologisch - "sein Einkommen" kann er auch nur "erzielen" wenn er bswp Kleidung dabei anhat. Muss der Staat die Kosten dafuer jetzt auch erstatten?
Es geht ja immer nur um den inkrementellen Aufwand, also den Zusatzaufwand, der aufgrund der Erwerbstätigkeit entsteht. Dass ich mich kleide, wird vom Gesetzgeber als normal angenommen. Und wenn meine Tätigkeit eine Kleidung erfordert, die man normalerweise nicht tragen würde, dann sind die Auslagen dafür inkrementell und können folgerichtig als Werbungskosten angesetzt werden, siehe Berufskleidung.
Und bei der Pendlerpauschale ist es ebenso. Wohnen muss ich irgendwo. Wenn ich aber nicht arbeiten würde, dann hätte ich den finanziellen Aufwand der Fahrt zum Arbeitsplatz nicht. Also ist der tatsächlich ein Aufwand, der durch die Erwerbstätigkeit bedingt ist.
-- La muerte de Dios es opinión interesante, pero que no afecta a Dios. - Nicolás Gómez Dávila
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