Das Rechtsgut »Gesundheit der unfreiwilligen Passivraucher« hat einen höheren Wert als das Rechtsgut »Genuss des Rauchers«. Wo einem Raucher das Rauchen nicht verboten wird, setzt er sein vermeintliches Recht auf Rauchen ohne Rücksichtnahme durch -- das habe ich in 15 Jahren ICE-Reisen oft genug erleben müssen (in den ICE waren das Bistro und der vorderste Abschnitt der Nichtraucherwagen oft eine Raucherzone, wo die Raucher nicht die geringste Rücksicht auf Kinder oder Nichtraucher nahmen). Im Prinzip ist das Rauchverbot im Nah- und Fernverkehr, auf Bahnhöfen und Flughäfen, in öffentlichen Gebäuden und Schulen richtig, weil dadurch Menschen vor Gift geschützt werden.
Die Gesundheit eines freiwilligen Passivrauchers ist kein Rechtsgut, das der Staat in irgendeiner Weise schützen muss. Deshalb sind weitergehende Gesetze (zum Rauchverbot in Kneipen, Diskotheken etc.) als Einschränkung der Freiheit zu betrachten und sollten zurückgenommen werden.
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