Zitat von stefanolixDas Rechtsgut »Gesundheit der unfreiwilligen Passivraucher« hat einen höheren Wert als das Rechtsgut »Genuss des Rauchers«. Wo einem Raucher das Rauchen nicht verboten wird, setzt er sein vermeintliches Recht auf Rauchen ohne Rücksichtnahme durch -- das habe ich in 15 Jahren ICE-Reisen oft genug erleben müssen (in den ICE waren das Bistro und der vorderste Abschnitt der Nichtraucherwagen oft eine Raucherzone, wo die Raucher nicht die geringste Rücksicht auf Kinder oder Nichtraucher nahmen). Im Prinzip ist das Rauchverbot im Nah- und Fernverkehr, auf Bahnhöfen und Flughäfen, in öffentlichen Gebäuden und Schulen richtig, weil dadurch Menschen vor Gift geschützt werden.
Ich stimme zu, lieber Stefanolix, daß es um eine Güterabwägung geht. Ich wäge aber anders ab.
Daß Passivrauchen gesundheitsschädlich sein kann, ist schlechterdings nicht zu bestreiten. Die gesundheitsschädlichen Substanzen sind im Tabakrauch, ob ihn nun der Raucher direkt einatmet oder der Passivraucher erst, nachdem er in die Luft gelangt ist.
Aber es ist eine Frage der Dosierung. Epidemiologie ist immer eine schwierige Sache. Aber ich bezweifle sehr, daß man ein erhöhtes Krebsrisiko bei Passivrauchern nachweisen kann, die lediglich dann Rauch einatmen, wenn sie im üblichen Umfang - sagen wir, zwei, dreimal im Monat - in einem Restaurant essen gehen, in dem geraucht wird. (Daß es auf die Dosierung ankommt, wird notorisch in der Öffentlichkeit übersehen; jetzt auch wieder bei dem "Alarm" wg. irischen Fleischs).
Solche gelegentlichen Passivraucher werden belästigt, und zwar erheblich. Daß sie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind - das hätte ich gern erst einmal nachgewiesen.
Aber die Belästigung reicht meines Erachtens aus. Sie ist ja unangenehm genug und wiegt den Genuß des Rauchers mehr als auf.
Wie kann der Nichtraucher diese Belästigung vermeiden? Nun, indem er in ein Nichtraucher-Restaurant geht. Wenn der Staat sich da unbedingt einmischen will, soll er ihnen von mir aus Steuervergünstigungen gewähren, so wie sie in Frankreich Restaurants genießen, deren Fläche einen bestimmten Wert nicht übersteigen.
Wieso kann es aber daneben nicht auch Restaurants für Raucher geben?
Desgleichen beim Bahnverkehr. Ich hätte nichts dagegen, alle Bord-Bistros zu Nichtraucherlokalen zu erklären, weil sie zu klein sind, um effektiv in eine Raucher- und eine Nichtraucherzone geteilt zu werden. Dann müssen die Raucher halt ihre Zigarette oder Zigarre rauchen, wenn sie zurück im Abteil sind, oder in ihrem Großraumwagen.
Aber wieso man nicht Raucherabteile, Raucherwagen beibehalten konnte - das hat mir noch niemand plausibel machen können. So wenig, wie diese lächerliche Regelung, daß auf offenen Bahnsteigen nicht geraucht werden darf, außer in diesen winzigen auf den Boden gepinselten "Zonen".
Das, lieber Stefanolix, ist Willkür. Es ist der Ausdruck von Eiferertum, der Neigung, Menschen zu gängeln.
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