Ich habe jetzt noch ein wenig in den Fragen und Antworten der IHK herumgelesen und kann das nur dem empfehlen, der vielleicht vom Trübsinn befallen ist und eine Erheiterung gebrauchen kann. Beispiel:
Zitat von 1.10 Bleiben Transportverpackungen immer Transportverpackungen?Transportverpackungen dienen dazu, den Transport zu erleichtern, Waren auf dem Transport zu schützen oder dienen der Transportsicherheit.
Sie fallen definitionsgemäß beim Vertreiber (Handel) an. Typische Beispiele sind Paletten aus Holz, Kunststoff oder Aluminium.
Wird eine Transportverpackung dagegen an den Endverbraucher weitergegeben, wird aus der Transportverpackung eine Verkaufsverpackung, die damit den strengeren Regelungen für Verkaufsverpackungen unterliegt (Dies ist vor allem bei der Abgabe an private Endverbraucher relevant.).
oder:
Zitat von 2.6 Wodurch kann die Kennzeichnung ersetzt werden?Wenn sich z. B. ein Weiterverkäufer vergewissern will, dass sein Lieferant als Erst-Inverkehrbringer Lizenznehmer ist, sollte er sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Hierzu ist insbesondere der Satz 3 des neuen § 6 Abs. 1 VerpackV zu beachten: „Verkaufsverpackungen nach Satz 1 dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem System nach Absatz 3 beteiligen“.
Dies ist (faktisch) ein Vertriebsverbot für b2c-Verkaufsverpackungen, die § 6 VerpackV nicht einhalten.
Es empfiehlt sich deshalb eine entsprechende Kommunikation zwischen den Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette.
Es klingt vielleicht noch satirisch, aber da ja in diesem Bereich die Realität ständig die Satire übertrifft, wird es das wohl nur kurz bleiben: Ich sage vorher, daß es demnächst den Beruf des Abfallberaters geben wird, den jeder Gewerbetreibender ebenso in Anspruch nehmen wird wie jetzt den St Steuerberater.
Schon jetzt dürfte kein Unternehmen mehr in der Lage sein, dieser Ausgeburt des Ökowahns Genüge zu tun, ohne daß es eine eigene Abteilung einrichtet, die sich nur mit der Einhaltung dieser Vorschriften befaßt.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.