Zitat von ZettelIch will, wenn ich Zeit haben, gern nach Belegen für meine Erinnerung suchen. Die "Spiegel"-Jahrgänge habe ich bis Mitte der sechziger Jahre komplett im Regal stehen, und inzwischen steht ja ihr gesamter Inhalt auch im Web zur Verfügung. Vielleicht finden Sie ja auch Belege für Ihre Erinnerung?
Mir ist aus den fünfziger bis siebziger Jahren noch nicht einmal die Formulierung in Erinnerung, daß eine Partei diesen und jenen für ein Ministerium auswählt oder ihn für dieses Ministerium bestimmt oder ihn in dieses entsendet.
Weil so etwas früher hinter verschlossenen Türen geschah. Das ist der Unterschied zu heute.
Nicht daß damals die Parteien nicht bestimmte Ressorts beansprucht und ihren Kandidaten hinein gesetzt hätten - das taten sie damals wie heute.
Und nicht daß heute der Kanzler keine Mitsprache hätte. Er hat sie heute wie damals.
Es kann auch gar nicht anders sein:
die verschiedenen Parteien erheben konfligierende Ansprüche, die man gemeinsam austariert. Dann werden Personen vergeschlagen und hier läuft es ebenso.
Der Kanzler kann natürlich einen unmöglichen Kandidaten ablehnen, wie Adenauer etwa einen Radikalnationalisten von Seite der Rechtsparteien DP oder FDP. Genauso wie Frau Merkel einen CSU-Hinterbänkler hätte ablehnen können. Aber wenn es keinen Grund dazu gibt, wird der Kanzler das nicht tun.
Deshalb sprachen Sie ja auch vom Vetorecht - Nur .... in der Verfassung gibt es da kein Vetorecht sondern das alleinige Vorschlagsrecht.
Also wenn schon die reine Lehre vertreten, dann bitte schön ganz.
In Antwort auf:Sondern der Kanzler bildete sein Kabinett aufgrund von Verhandlungen mit den Parteien, in denen über die Personalia entschieden wurde.
Und so ist es auch heute. Was soll die künstliche Aufregung?
In Antwort auf:Damit verlagert sich die Willensbildung vom Souverän zu einer kleinen Gruppe, nämlich die Mitglieder der Parteien und deren Vertreter.
Die Verlagerung der Willensbildung vom Souverän (="das Volk") weg ist Natur jeder repräsentativen Demokratie. Besagte kleine Gruppe ist jedoch vom Souverän per Wahl beautragt. Ein Kanzler ist meist bei der Regierungsbildung noch gar nicht im Amt.
In Antwort auf:Das GG sieht nicht vor, daß Parteigremien Beschlüsse fassen oder aushandeln, die faktisch die Gesetzgebung binden.
Was sie auch nicht tun.
Gruß, str1977
Faschismus und Antifaschismus sind nicht dasselbe, genausowenig wie Libanon und Antilibanon. Aber beide sind aus Stein gemacht.
Laissez faire, laissez aller, laissez abimer.
Liberalismus ist die Ideologie, die, wenn etwas zu verderben droht, nicht nur nichts unternimmt, sondern auch anderen von Gegenmaßnahmen abrät, um anschließend das verfaulte Resultat zum Ideal zu erklären.
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