Zitat von str1977Wissen Sie, Zettel, Sie tun die ganze Zeit so, als sei das eine Neuentwicklung und als könnten die Abgeordneten nicht dagegen an, auch wenn sie wollten. Sie können es aber, sie wollen aber nicht.
Ich tue, lieber str1977, deshalb so, als sei das eine Neuentwicklung, weil es eine Neuentwicklung ist.
Weder in der Weimarer Republik noch anfangs in der Bundesrepublik gab es dergleichen. 1961 gab es erstmals schriftliche Vereinbarungen zwischen der CDU und der FDP. Das hatte aber einen speziellen Grund: Die FDP hatte im Wahlkampf versprochen, nur in eine Regierung mit der (seit 1957 mit absoluter Mehrheit regierenden) CDU zu gehen, wenn der Kanzler nicht mehr Adenauer heißen würde ("Mit der CDU, aber ohne Adenauer" stand auf den Plakaten).
Aber Adenauer blieb eisern und dachte nicht an den Rückzug. Der FDP blieb, wollte sie mitregieren, nichts anderes übrig, als zähnknirschend noch einmal einen Kanzler Adenauer zu akzeptieren (das war das berühmte "Umfallen", das der FDP noch heute anhängt).
Immerhin gab es einen Komprpomiß: Adenauer erklärte, daß er im Lauf der Legislaturperiode zurücktreten werde. Das wollte die FDP schriftlich haben, und überhaupt wollte sie sichergehen, von der CDU nicht über den Tisch gezogen zu werden. Deshalb eine schriftliche Vereinbarung.
Das war aber nichts, was mit den heutigen Konvoluten vergleichbar wäre (der aktuelle Koalitionsvertrag hat 130 Seiten!).
Diese Regelungswut, dieses Mißtrauen gegenüber dem Partner, das sich in solchen Werken manifestiert, dieser Versuch, damit die Arbeit des Parlaments zu präjudizieren - das hat sich erst viel später entwickelt.
Ich habe dazu noch keine zuverlässigen Quellen gefunden, vermute aber aus meiner Erinnerung sehr, daß der erste derart voluminöse Koalitionsvertrag der von 1998 war.
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