Zitat von str1977Es ist aber schon eine Unsitte überhaupt "zurückzutreten". Das hat keine Grundlage in Gesetz oder Verfassung.
Ein Minister wird ernannt und entlassen. Er kann um seine Entlassung bitten, der entsprochen oder die abgelehnt werden kann (letzteres war mal, in besseren Zeiten, die übliche Methode für einen unverzichtbaren Minister politisch Verantwortung zu übernehmen).
Natürlich kann man keinen Minister zwingen, sein Amt (gut) zu ausführen. Aber er hat eine Pflicht übernommen, die er nicht einfach unilateral loswerden kann.
in § 9 des Bundesministergesetzes steht drin:
In Antwort auf:Die Bundesminister können jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen.
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