Zitat von DagnyEntweder man verbietet ein Symbol, weil man es nicht in der Öffentlichkeit sehen will oder nicht - ein Symbol nur dann zu verbieten, wenn es blauäugige Menschen über 180 cm Körpergrösse verwenden ist Gesinnungsstrafrecht.
Hier geht es, liebe Dagny, ja um Gesinnung. Symbole werden verboten, weil sie eine nationalsozialistische Gesinnung ausdrücken.
Wird ein Symbol nicht in diesem Sinn verwendet, sondern taucht es nur irgendwo auf, dann ist es keineswegs verboten. Sonst müßten zB alle Wikipedia-Artikel strafrechtlich verfolgt werden, in denen ein Hakenkreuz zu sehen ist; ebenso historische Abbildungen, auf denen eines auftaucht.
Es gab diese absurde Anklage gegen jemanden, der mittels eines durchgestrichenen Hakenkreuzes gegen Nazis demonstrieren wollte. Er ist aber nach meiner Erinnerung - jedenfalls in letzter Instanz - freigesprochen worden.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.