Zitat von R.A.Aber ich würde hier auch sagen, daß eine juristische Betrachtung nicht automatische eine politische Folgerung zuläßt.
Beispiel: Die Bundesrepublik ist m. W. auch rechtsidentisch mit dem deutschen Reich - aber trotzdem ist sie politisch in keiner Weise mit der Nazi-Diktatur gleichzusetzen.
Ich habe, lieber R.A., eben zu ergoogeln versucht, ob "rechtsidentisch" dasselbe ist wie "Rechtsnachfolger", bin aber nicht fündig geworden.
Aber davon abgesehen - die Bundesrepublik ist natürlich der Rechtsnachfolger nicht des Dritten Reichs, sondern des Deutschen Reichs, das seit 1871 besteht.
Daß die Bundesrepublik diesen Anspruch erhebt, drückt, soweit ich sehe, einfach aus, daß es eine staatliche Kontinuität gibt; daß nicht 1945 Deutschland als Staat verschwunden ist.
Was ja eine bare Selbstverständlichkeit ist. Der französische Staat ist weder mit der Revolution, noch mit der Wiederkehr der Bourbonen, noch mit der Gründung des Kaiserreichs usw. untergegangen.
Staatsformen ändern sich; Staaten bleiben bestehen. Bei Parteien ist das aber anders. Sie definieren sich ja nicht durch Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, sondern durch ein politisches Programm. Es ist ein Widersinn, daß eine Partei bestehen bleibt, wenn sie ihr bisheriges politisches Wollen aufgibt; ich kenne auch keinen solchen Fall in irgendeinem Land.
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