Zitat von DagnyDer Hinweiss, wonach der Bundespraesident tatsaechlich Macht hat, ist richtig und wichtig und war mir selber im Moment nicht so klar. Vielen Dank dafuer. - Ich vermute, dass diese Tatsache den meisten Politikern und Journalisten keineswegs so klar ist - die 'Wuerde des Amtes' und die unpolitische Amtsfuerhung stehen dem entgegen.
Ja, das ist wirklich eine interessante Sache, liebe Dagny.
Wie schon geschrieben, wurde die jetzige restriktive Interpretation der Recht des Präsidenten durch Theodor Heuß geprägt. Eine Rolle spielte sicher auch, daß der machtbewußte Konrad Adenauer Heuß von vornherein Schranken setzte. So entstand das, was man "Kanzlerdemokratie" nannte: Der Kanzler hatte viel mehr Macht, als das GG ihm eigentlch zugestand, und der Präsident weniger.
Putzigerweise war es dann Adenauer selbst, der 1959 das Machtverhältnis umzukehren versuchte. Heuß stand vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit und konnte nicht wiedergewählt werden. Es gab ein erbärmliches Gerangel um die Nachfolge. Adenauer versuchte zum Beispiel, Ludwig Erhard in dieses Amt zu schieben, damit er nicht sein Nachfolger als Kanzler würde werden können. Mit unfeinen Mitteln: Erhard war gerade im Urlaub, ich glaube im Schwarzwald. Man rief ihn an und konfrontierte ihn damit, daß er intern (ich glaube, vom CDU-Vorstand) als Präsident nominiert worden sei. Als er verdattert nicht sofort "nein" sagte, wurde die Meldung lanciert, er habe zugestimmt. Typisch Adenauer!
Aber Erhard wehrte sich dann doch. Es kamen andere Kandidaten ins Spiel. Und dann fuhr Adenauer nach Cadenabbia in Urlaub und ließ sich Verfassungskommentare mitgeben; ich glaube, er konsultierte auch Verfassungsrechtler. Ergebnis: Er wollte selbst Präsident werden!
Er hatte nämlich herausgefunden, daß das Amt weit mehr Macht ermöglichte, als Heuß zugestanden worden war, oder als dieser beansprucht hatte. Die weitere Geschichte kann man hier nachlesen.
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