Zitat Aus Einzelfällen lässt sich wenig ableiten. Ich frage mich auch, welche Schlussfolgerungen Sie aus negativen Erfahrungen mit dem Jugendamt ziehen wollen. Wäre eine komplette Abschaffung von Jugendämtern (und damit die totale Elternwillkür) der richtige Weg?
Der richtige Weg wäre solche Ämter einer Kontrolle zu unterstellen, bzw. ihnen keine solche Machtfülle zu verleihen, wie das heute der Fall ist. Ebenso wäre es ein Weg auch mal die Betroffenen, eventuell Jahre später, dazu zu hören, wie sie das Wirken des Jugendamtes denn bewerten. In wirtschaftlichen Kategorien gesprochen braucht es eine Qualitätskontrolle für Ämter, deren Einwirken sich derart verheerend auswirken kann und eben auch tut. Etwas abzuschaffen, ohne den Grund anzugehen, warum sie existieren, ist da wenig zielführend, das ändert nur überhaupt nichts daran, dass ihre Ergebnisse sehr schlecht sind. Erinnert mich daran den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben.
Zitat Wenn es sich bei dem Menschen um einen Erwachsenen handelt wäre das auch grundfalsch
Nicht nach staatlichem Verständnis. Da liegt ja auch die Crux. Nach staatlichem Verständnis gibt es Dinge, die so dumm sind, dass der Staat sie verhindern muss. Bei Erwachsenen wie bei Kindern. Erwachsene dürfen auch keine Drogen nehmen, sie dürfen keinen Selbstmord begehen, sie dürfen sich nicht duellieren. Wenn Sie das nicht so sehen, sondern diese Einschränkungen nur für Kinder und Jugendliche vertretbar halten: Gut. Wirklich. Nur ist das in der Regel nicht staatliches Denken. Das der Staat bei Jugendlichen in die Freiheitsrechte eingreift ist nach meinem Dafürhalten nicht aus Motiven des besonderen Jugendschutzes, sondern vor allem dem generellen Staatsdenken geschuldet. Aber ich gebe zu, dass schweift vom Thema ab.
Zitat Oder sind Kinder in Bezug auf ihre Handlungsfreiheit mit Erwachsenen gleichzusetzen? Und sind Einschränkungen dieser nur staatlicherseits abzulehnen, oder auch wenn die Eltern sie vornehmen?
Sie sind genau dann abzulehnen, wenn die Person die Mündigkeit für diese Entscheidung aufweist. Das das im Einzelfall nicht einfach zu entscheiden ist, ist vollkommen klar. Aber es ist eben auch nicht etwas was man ad hoc an einer Altersangabe festmachen kann.
Zitat Und was, wenn demnächst ein Neunjähriger alleine die Welt umsegeln will (das kommt ganz sicher, denn wir sind hier Zeugen einer verantwortungslosen Rekordjagd)?
Das käme genauso auf den Neunjährigen an, wobei ich bezweifele, dass sie einen Neunjährigen finden werden, der die Mündigkeit für eine solche Entscheidung mit sich bringt. Hier gehts aber nicht um Neunjährige, sondern um ein 14-jähriges Mädel, dass nicht erst seit gestern segelt. (Die "wo kommen wir denn da hin" Argumentation fand ich noch nie sehr überzeugend, wenn dabei der Einzelne überrollt wird.)
Zitat Ich sehe hier ein erhebliches Maß an Verantwortung beim Vater. Ein verantwortungsvoller Vater würde den Enthusiasmus seines Kindes (mal angenommen, er kommt wirklich vom Kind selber) in vernünftige Bahnen lenken (z.B. Segelurlaube und ähnliches gerne, aber Solo-Weltumseglung erst wenn sie erwachsen ist).
Was vernünftig ist liegt im Ermessen des Einzelnen. Sie kennen den Vater nicht, Sie wissen nicht was dieser versucht hat oder nicht. Nicht jedes Kind ist in der von Ihnen gewünschten Form "lenkbar". Gerade Menschen mit großem Freiheitsdrang (und die Flucht spricht dafür) sind ab einer gewissen Reife gar nicht mehr zu "lenken".
Zitat Niemand will den Traum zerstören, aber die Verweigerung der sofortigen Umsetzung von Kinderträumen (insbesondere, wenn diese für das Kind sehr gefährlich sind) ist wohl kaum der Skandal, für den diese Geschichte hier ausgegeben werden soll.
Da gebe ich Ihnen recht, auch wenn ich den Begriff "Kindertraum" für unnötig abwertend halte. Aber der Skandal ist auch ein anderer. Der Skandal ist, dass die Jugendbehörde es für vertretbar und wünschenswert hält ein Kind in ein Jugendheim zu sperren, weil es sich einen Lebenstraum erfüllen will. Der niemand anderem schadet ausser ihr selbst. Das Amt hält es für angemessen das Kind mit Gewalt einzusperren. Übrigens was das kontrollierende Gericht an dieser Stelle nicht so sieht. Die Selbstherrlichkeit dieses Amtes ist der Skandal. Was diesem Amt nicht klar ist, und ich habe den Eindruck Ihnen auch nicht, ist der massive Schaden der entsteht, WENN man etwas mit Gewalt verhindert. Sie mögen es nicht für wünschenswert halten das Kind der Gefahr auszusetzen, gut, ich auch nicht, aber es interessiert Sie nicht, was für eine Gefahr von dieser Verhinderung ausgeht. Da können Sie ihre Hände dann in Unschuld waschen. Zusammen mit dem Jugendamt, die sind auch nie verantwortlich für das, was sie tun. Aber so einfach ist es eben nicht, denn auch hier enstehen Schäden. Und zwar massive.
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