Im deutschen Arbeitsrecht gibt es ,meines Wissen nach, überhaupt nur drei Gründe für eine fristlose Kündigung:
Störung des Betriebsfriedens (da muss aber schon geprügelt werden, oder massivstes Mobbing vorliegen), sexuelle Belästigung und eben das zerstörte Vertrauensverhältnis (durch Diebstahl oder Veruntreuung).
Wenn die Mitarbeiter diese drei Fehlverhaltensformen vermeiden, sind sie durch das deutsche Arbeitsrecht sehr gut vor Willkür des Arbeitgebers geschützt!
Nach meinem Rechtsempfinden ist Lug, Betrug und Diebstahl das schlimmste Fehlverhalten davon. Erstens hat jeder die Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu fragen, ob man etwas mitnehmen, oder ausborgen darf (bei Geld ist das natürlich ausgeschlossen) ... wer dies gar nicht erst versucht, weiß vermutlich, dass dies nicht gewollt ist. Somit besteht kein Vertrauen zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. So kann man nicht arbeiten!
Zweitens hat man ganz schnell die Pest an Bord, wenn man sowas ungesühnt lässt. Bei einem verdienten Mitarbeiter, der mal einen Bagatelldiebstahl begangen hat, würde ich es nach einem harten Gespräch sicher bei einer Abmahnung belassen, aber sobald ein zweiter Fall dieser Art im Team passiert muss ich durchgreifen.
Es geht nicht um materiellen Wert, es geht um Vertrauen! Und es geht um die Verhinderung um sich greifender Selbstbedienungsmentalität. Was ich bei einem durchgehen lasse, wird beim nächsten eventuell noch 'ne Nummer größer ausfallen.
Nein, es gibt Grenzen - und die müssen klar definiert sein.
Beste Grüße, Calimero
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
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