Zitat von VolkerDWas mir als Gesichtspunkt bei diesen Diskussionen fehlt ist die bisherige "Unternehmenskultur" in den betroffenen Betrieben: War es z. B. Usus, dass nach einer Besprechung das übriggebliebene Gebäck oder belegte Brötchen von den Mitarbeitern verbraucht wurde? Das ist z. B. in den meisten Firmen die ich kennengelernt hatte, so. Wird nun einem Angestellten gekündigt, weil er genau das gemacht hat, was schon immer so gemacht wurde? Ich habe bei den meisten dieser Bagatelldelikte das Gefühl, dass genau das passiert ist.
Bei den beiden Kündigungen, zu denen ich mir die jeweiligen höchstinstanzlichen Urteile angesehen habe, war es nicht so.
Wenn man liest: "Hotelangestellte fristlos gekündigt, weil sie vom Kaffee des Hotels getrunken hat", dann faßt man sich natürlich an den Kopf.
Vorausgegangen war aber dies:
Die Hotelangestellten der Morgenschicht (die Betreffende war "Frühstücksdame") hatten das Recht auf ein Frühstück oder eine sonstige "kleine Mahlzeit" sowie eine warme Mahlzeit. Dafür zahlten sie pauschal € 24,48 im Monat; ein wahrlich bescheidenes Entgelt.
Die Betreffende wollte aber - anders als offenbar alle anderen Mitarbeiter - dieses Geld sparen und verzichtete schriftlich auf diese Verpflegung. Darauf wurde ihr mitgeteilt, daß sie folglich künftig nichts mehr von den Speisen und Getränken des Hotels ohne Bezahlung verzehren dürfe. Auf einer Versammlung des Frühstücks-Service wurde das Thema nochmals angesprochen.
Dennoch hat sie weiter Kaffee getrunken. Das Gericht sah das nicht als hinreichenden Anlaß für eine außerordentliche Kündigung, weil der Warenwert des Kaffes minimal gewesen sei. Wohl aber für eine ordentliche Kündigung, weil die Betreffende ihre Vereinbarung mit der Betriebsleitung vorsätzlich verletzt hatte.
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