Zitat von Mickdas Beispiel mit der Hotelangestellten hat neben der Vertrags-/Verinbarungstreue noch einen anderen nicht zu unterschätzenden Aspekt, den des Betriebsfriedens.
Sie liegen damit genau richtig, lieber Mick. Aus der Urteilsbegründung:
Zitat von UrteilsbegründungAls maßgeblicher Gesichtspunkt für die Beurteilung als vertragspflichtwidriges Verhalten kommt nicht der erwiesene Verbrauch einer Tasse Kaffee auf Kosten der Beklagten in Betracht, sondern der Umstand, dass die Klägerin durch eine vorsätzliche Missachtung der allgemein im Betrieb geltenden Entgelt-Regelung das friedliche Miteinander innerhalb der Belegschaft beschädigt und zugleich demonstrativ sich über eine wenige Tage zuvor ergangene Direktive der Beklagten bewusst hinweggesetzt hat.
Solche Erwägungen, die zu einem Urteil führen, kommen in der Berichterstattung der Medien in aller Regel nicht vor. Dort heißt es dann nur: "Wegen einer Tasse Kaffee gefeuert!", und die Empörung ist allgemein.
Dann werden gern auch noch die Abfindungen für Manager erwähnt, die mit einem solchen Fall so viel zu tun haben wie eine Hühnerleiter mit dem Chi-Quadrat-Test - und fertig ist die "soziale Ungerechtigkeit".
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