dazu eine Anekdote aus persönlicher Erfahrung (anonymisiert und ich bitte um Verständnis, dass ich das nicht konkretisieren werde):
Vor ein paar Jahren hatte der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ein Problem: Einer der Vorstände brachte keine befriedigende Leistung. Er hatte durch Fehlentscheidungen erhebliche Verluste produziert. Daher wollte man sich von ihm trennen. Möglichst ohne Abfindung*, da das das Gerechtigkeitsgefühl des Aufsichtsrats gestört hätte. Also engagierte man einen Arbeitsrechtler, um eine Lösung zu finden.
Dessen Empfehlung: "Millionenverluste sind leider kein Kündigungsgrund. Aber schauen Sie doch einmal die Spesenabrechnungen durch, da findet sich eigentlich immer was - und das rechtfertigt dann auch eine fristlose Kündigung." So geschah es dann auch.
Was ich damit sagen will: Das Grundübel im deutschen Arbeitsrecht ist halt, dass schlechte Leistung schlicht keine Kündigungsgrund ist. Solange sich der Arbeitnehmer bemüht reicht das - ganz egal, was das Ergebnis ist. Hingegen sind schon (im Vergleich) kleine Verfehlungen bei Eigentumsdelikten häufig als Kündigungsgrund ausreichend. Das Problem liegt aber sozusagen in der Mitte: Weil es in Deutschland so schwer ist, selbst bei krassen Fällen von Schlechtleistung zu kündigen, wird eine Kündigung eben als eine unglaublich brutale Sanktion empfunden. Was eigentlich schon seltsam ist: Dass eine Frau sich von ihrem Mann ohne Begründung scheiden lassen kann ist eine Selbstverständlichkeit. Dass ein Arbeitgeber sich von einem Arbeitnehmer trennen darf, wird hingegen nur in ganz seltenen Fällen gestattet. Ansonsten ist er an seinen Arbeitnehmer bis zum Rentenalter gekettet.
* kurz zum Thema "Abfindungen": Das Problem ist hier übrigens, dass Vorstände i.d.R. Zeitverträge haben (und in sofern gegenüber einem "normalen" Arbeitnehmer mit unbefristeten Vertrag eher benachteiligt sind). Die "Abfindung" ist schlicht der Betrag, den der Vorstand für die restliche Vertragslaufzeit bekommen würde (oder weniger, wenn der Aufsichtsrat geschickt verhandelt). MEHR kann es schon aus juristischen Gründen nicht sein (einmal ist so etwas vor Jahren bei Mannesmann vorgekommen. Die Aufsichtsräte, die dem zugestimmt haben wurden damals aber auch zu Recht juristisch zur Verantwortung gezogen). Es ist also NICHT so, dass schlechte Leistung durch Abfindungen noch "belohnt" würde, wie man oft lesen kann. Der Vorstand bekommt durch die Abfindung keinesfalls mehr, als er als reguläres Gehalt bekommen hätte, wenn der Vertrag erfüllt worden wäre (eher weniger). Abgesehen davon, dass ein einmal auf diese Weise entlassener Vorstand es meist nicht so leicht hat, bei einem neuen Arbeitgeber einen vergleichbaren Job zu bekommen. Auch ein Vorstand erleidet durch eine Kündigung also einen finanziellen Verlust und es ist nicht nötig, auf die "unverschämten Abfindungen" zu schimpfen. (Natürlich kann man sich fragen, ob die Vorstandsgehälter insgesamt zu hoch sind. Um aber auch hier die Perspektive zu wahren: Der durchschnittliche DAX-Vorstand verdient weniger als der durchschnittliche Bayern-Profi. Und die DAX-Unternehmen sind ja schon die Spitze. Ein normaler Vorstand einer "normalen" mittelgroßen Aktiengesellschaft verdient nochmal spürbar weniger).
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.