Zitat von FlorianDas Grundübel im deutschen Arbeitsrecht ist halt, dass schlechte Leistung schlicht keine Kündigungsgrund ist.
Solange sich der Arbeitnehmer bemüht reicht das - ganz egal, was das Ergebnis ist.
Hingegen sind schon (im Vergleich) kleine Verfehlungen bei Eigentumsdelikten häufig als Kündigungsgrund ausreichend.
Danke, lieber Florian, für diesen (jedenfalls mich) erhellenden Beitrag.
Auch in den Fällen auf den unteren Hierachieebenen, die ich mir angesehen habe, dürfte das wohl so gewesen sein. Die "Frühstücksdame" war offenbar schon zuvor durch unsolidarisches Verhalten aufgefallen, bevor man sie mit der Tasse Kaffee kriegen konnte.
Ich hatte in meinem eigenen beruflichen Bereich wenig mit dergleichen zu tun, weil erstens die meisten Mitarbeiter an Unis nur Zeitverträge haben und weil zweitens jeder, der merkt, daß er eine Uni-Karriere nicht schaffen wird, selbst daran interessiert ist, spätestens nach der Promotion auszuscheiden, um sich eine andere Karriere aufzubauen.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.