Zitat von Florian Das Grundübel im deutschen Arbeitsrecht ist halt, dass schlechte Leistung schlicht keine Kündigungsgrund ist. Solange sich der Arbeitnehmer bemüht reicht das - ganz egal, was das Ergebnis ist.
Genau so ist das. Ich habe grad mal ins Arbeitsgesetz geguckt - da taucht Schlechtleistung nicht mal mehr im Sichwortverzeichnis auf.
Man wird einen Pappenheimer, der sich lieber abduckt als Leistung zu bringen, schlicht nicht los. Alle anderen müssen sich dafür umso mehr ins Zeug legen (und das für das gleiche, tarifverordnete Geld).
Wenn man dann noch frisch Ausgelernte (mit Zeitvertrag) bekommt, die sich richtig reinknien aber nach einem Jahr wieder gehen müssen, wird es echt traurig. Da verzweifelt man am deutschen Arbeitsrecht.
Der letzte Ausweg über das gestörte Vertrauensverhältnis wird dann zum sprichwörtlichen Strohhalm. Generell wird jeder Arbeitgeber es scheuen seine MA ständig auszutauschen ... was du hast, weißt du, was du kriegst nicht ... aber der Rundumschutz für jahrelang Mitgeschleppte ist auch kontraproduktiv.
Natürlich ist der MA vor Willkür zu schützen (es kann jeder mal eine schlechte Zeit durchmachen, oder altersbedingt weniger leisten - wobei er gerade dann sein Wissen weitergeben kann!), aber den Arbeitgeber derart zu fesseln, wie es das deutsche Arbeitsrecht tut, ist Käse. Es verbaut jungen Menschen ihren Weg ins Berufsleben, während Arrivierte (teilweise unberechtigt) Vollkasko genießen.
Trotzdem ist ein Diebstahl schlicht ein Eigentumsvergehen, eine Straftat. Hier hört der Spaß auf! Egal, ob man's nun nur als Aufhänger für eine Kündigung nutzt, oder gleich hart durchgreifen möchte ... es ist gerechtfertigt einen MA rauszuwerfen, wenn er das Unternehmen bestohlen hat. Vertragskündigung für einen Vertragsuntreuen halt.
Beste Grüße, Calimero
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
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