Zitat Aber ist es denn nicht völlig verständlich, daß ein Dieb entlassen wird?
Die Frage ist, ob man mit derartigen Dingen jemanden wirklich einen Menschen Dieb nennen kann. Die Staatsanwaltschaft verfolgt so einen Quatsch nicht, man darf sich fragen warum. Offensichtlich sieht sie im Abfüllen einer Tasse Kaffee oder dem Aufladen eines Handys keinen Diebstahl. Bzw. kann sich an drei Fingern ausrechnen, dass kein Richter jemanden deswegen verurteilen würde. Auch die Arbeitgeber stellen keine Anzeige deswegen, wenn dagegen ein Mitarbeiter Firmen PCs entfernt, folgt eine Anzeige wegen Diebstahls. Darin wird offensichtlich ein Diebstahl gesehen. Und ich würde vermuten, wenn man jemanden öffentlich wegen besagter Kaffeetasse einen Dieb nennt, man durchaus die Gefahr läuft, erfolgreich wegen Verleumdung verklagt zu werden.
Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meinem Verständnis setzt ein Diebstahl eine Vermögensschädigungsabsicht vorraus. Bei Summen, die ich schon durch einige Minuten Anwesenheit übertreffe, kann man da wirklich von einer solchen Absicht ausgehen ? Ich denke man sollte mit schweren Anschuldigungen, und Diebstahl ist eine solche, vorsichtig sein. Wenn ich meine Steuer mache, dann mache ich jede Menge Fehler. Habe ich auch schon früher gemacht, und das Finanzamt hat schon durchaus welche gefunden. Passiert. Wenn die mir eine Schädigungsabsicht vorwerfen würden, müssten sie mich wegen Steuerhinterziehung anzeigen. Tun die aber nicht. Weil die sich auch ausrechnen, dass ich nicht für 2 Mark fuffzich Steuern hinterziehe. Wenn ich mich um 25000 Euro vertue, dann habe ich dagegen ein Problem. Sowohl Steuerhinterziehung als auch Diebstahl sind natürlich als Strafrechtsnormen nicht an eine Summenhöhe gebunden. Aber das jemand, der 2000 Euro im Monat von seinem Arbeitgeber bekommt, in diebischer Absicht sein Handy auflädt, das ist genauso unsinnig anzunehmen, dass jeder ein Steuerhinterzieher ist, bei dem das Finanzamt 2 Mark fuffzich zu hohe Werbungskosten findet. Was vermutlich in Deutschland auf zig Millionen zutrifft.
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