Zitat Aber ist es denn nicht völlig verständlich, daß ein Dieb entlassen wird?
Die Frage ist, ob man mit derartigen Dingen jemanden wirklich einen Menschen Dieb nennen kann. Die Staatsanwaltschaft verfolgt so einen Quatsch nicht, man darf sich fragen warum. Offensichtlich sieht sie im Abfüllen einer Tasse Kaffee oder dem Aufladen eines Handys keinen Diebstahl.
Es geht, lieber Llarian, ja nicht um Diebstahl, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. Darauf basiert die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Möchten Sie einen Mitarbeiter haben, der sich entgegen einem ausdrücklichen Verbot an Dingen im Betrieb vergreift? Ich würde ihn loswerden wollen. Nicht wegen eines eventuellen Vermögensschadens, sondern weil ich so jemanden nicht als Mitarbeiter gebrauchen kann. Wie soll ich ihm in anderen Belangen vertrauen?
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