Man kann sicher viel übers Schwarzfahren diskutieren, auch über die Frage ob es um der Tat willen oder um der Abschreckung willen verfolgt wird (so es das überhaupt wird), wie man es aber auch dreht und wendet hat es wenig bis gar nichts mit der Frage der Bewertung von Bagatelldiebstählen durch die Staatsanwaltschaften zu tun. Ein passender Vergleich wäre wohl eher der Diebstahl eines Kaugummis in einem Supermarkt, ich frage mich ernsthaft ob dafür jemand in den letzten 30 Jahren in Deutschland tatsächlich angeklagt und erfolgreich verurteilt wurde.
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